EU-Meldepflicht für russische Diplomaten

Brüssel – In der EU gilt seit gestern eine Meldepflicht für russische Diplomaten und Konsularbeamte sowie für ihre Mitarbeiter und Familienangehörige. Sie müssen ihre Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Als Begründung für die Einsc

Samstag, 31. Januar 2026

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