Brüssel – In der EU gilt seit gestern eine Meldepflicht für russische Diplomaten und Konsularbeamte sowie für ihre Mitarbeiter und Familienangehörige. Sie müssen ihre Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Als Begründung für die Einsc
Dieser Artikel (ID: 2436888) ist am 26.01.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).