EU-Meldepflicht für russische Diplomaten

von Redaktion

Brüssel – In der EU gilt seit gestern eine Meldepflicht für russische Diplomaten und Konsularbeamte sowie für ihre Mitarbeiter und Familienangehörige. Sie müssen ihre Reisen zwischen Mitgliedstaaten mindestens 24 Stunden vorab in den Ziel- und Durchreiseländern anmelden. Als Begründung für die Einschränkung der Bewegungsfreiheit heißt es, die betroffenen Personen würden zum Teil eingesetzt, um nachrichtendienstliche Operationen zur Verteidigung der russischen Aggression gegen die Ukraine durchzuführen. Solche Maßnahmen umfassten in erster Linie die Beteiligung an geheimen Aktivitäten wie Spionage und die Verbreitung von Desinformation über den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, um die öffentliche Meinung zu beeinflussen.

Die Maßnahme wurde im Oktober im Zuge eines neuen Pakets mit Russland-Sanktionen beschlossen. Bislang konnten russische Diplomaten und Personal in der Regel ungehindert außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmestaats und durch das Gebiet der Union reisen. Vor allem östliche EU-Staaten üben daran bereits seit Jahren Kritik. Nach Angaben von EU-Beamten könnten Verstöße gegen die Auflagen mit dem Entzug der diplomatischen Akkreditierung geahndet werden.

Artikel 5 von 11