Berlin – Die Bundesregierung will mit den Ländern und Kommunen den Sozialstaat in Deutschland umfassend reformieren. Das geht aus dem 50-seitigen Entwurf für „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ hervor, der unserer Zeitung vorliegt.
Die steuerfinanzierten Sozialleistungen sollen in einem neuen einheitlichen Leistungssystem zusammengeführt werden. Durch die Zusammenlegung von Grundsicherung, Kinderzuschlag und Wohngeld verspricht sich das Gremium verlässliche Unterstützung und einfachere Verwaltung.
Für jede und jeden soll es nur eine Anlaufstelle geben – die Jobcenter für erwerbsfähige und die Sozialämter der Kommunen für nicht-erwerbsfähige Personen. Aus bislang vier Behörden sollen so zwei werden. Heute müssen Bürger oft mehrere Anträge für Unterstützung stellen. Eine völlige Zusammenlegung der Leistungsverwaltung wäre aus Sicht der Kommission gut, würde aber eine Grundgesetzänderung notwendig machen. Bei den konkreten Leistungen soll es zu keinen Schlechterstellungen kommen.
Die Leistungen sollen schneller und einfacher zugänglich werden. Leistungen sollen stärker pauschaliert werden, eine Pflicht zum Vorhalten von Belegen soll umfangreiche einzelne Nachweispflichten ersetzen. Das Kindergeld soll laut den Empfehlungen künftig automatisch nach der Geburt ausgezahlt werden.
Die „konsequente Digitalisierung“ ist als zentraler Hebel für schlanke Vorgänge vorgesehen. Die Kommissionsmitglieder erhoffen sich „einen digitalen Neustart des Sozialstaats“. So soll ein zentrales Anlauf- und Service-Portal digitale Antragstellung ermöglichen. Zudem soll dem Entwurf zufolge für mehr Erwerbsanreize gesorgt werden, sodass sich mehr Arbeit auch mehr lohnt.DPA/HOR