Um den Rundfunk droht Riesenärger

von Redaktion

München – Wenn ein AfD-Ministerpräsident im Amt ist, sind Verwerfungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu erwarten. Für Sachsen-Anhalt ist das schon angekündigt: AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund verspricht, aus den Rundfunkverträgen der Länder auszusteigen. Möglich ist das im Zweijahres-Turnus, das nächste Mal Ende 2026.

Die Öffentlich-Rechtlichen als Ganzes würde das zunächst wohl nicht ins Wanken bringen, auch wenn theoretisch eine Dynamik entstehen könnte: Denn steigt ein Land aus, können auch die anderen innerhalb von sechs Monaten kündigen, schreibt Politikwissenschaftler Benjamin Hahn in einem Papier für die Hanns-Seidel-Stiftung.

Juristisch ist die genaue Folge umstritten. Der betroffene MDR, den Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt bisher gemeinsam tragen, ist der Ansicht, dass Rundfunkbeiträge weiter in allen drei Ländern bezahlt werden müssten. Die ARD fürchtet anderes. Ihr Justiziar Steffen Janich sagte unlängst, „in dem betroffenen Land wäre die Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags futsch und weg“. Auch drohe dort ein Sendeverbot. Die ARD prüfe dafür den Gang vors Bundesverfassungsgericht.

Auch wichtig: Ersatzlos streichen kann ein Land den ÖRR nicht. Eine Grundversorgung ist Pflicht. Ob der von der AfD propagierte „Grundfunk“ verfassungsrechtlich bestehen würde, nennt Hahn fraglich.

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