Ulrich Siegmund (l.), Spitzenkandidat der AfD, und der neue Ministerpräsident Sven Schulze (CDU). © Gabbert/dpa
München – In Sachsen-Anhalt könnte die AfD 13 Jahre nach ihrer Gründung ihren ersten Ministerpräsidenten stellen – die absolute Mehrheit scheint bei der Wahl am 6. September erreichbar. Bei der politischen Konkurrenz weckt das ernste Sorgen. „In unserem föderalen System wäre ein AfD-Ministerpräsident ein echter Störfall“, sagte der CDU-Politiker Dennis Radtke dem „Tagesspiegel“. Aber was könnte ein AfD-Regierungschef anstellen?
Bundesrat: Das Land Sachsen-Anhalt hat vier von 69 Stimmen im Bundesrat – da grundsätzlich per Mehrheitsbeschluss (35 Stimmen, bei Verfassungsänderungen 46) entschieden wird, wäre die Wirkmacht einer AfD-Regierung also begrenzt. Trotzdem kann sie das Gremium für sich nutzen. Im Regierungsprogramm kündigt sie jede Menge Initiativen an, unter anderem für die Aufhebung der Russlandsanktionen, die Rückabwicklung der Bologna-Reform und den Wiedereinstieg in Kernenergie und Kohle. Mehrheiten bekäme sie wohl kaum, die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch vermutet eine andere Absicht. „Die AfD könnte Anträge stellen, die für die Unionsparteien ein Verführungspotenzial haben.“ Ziel: CDU und CSU sprengen.
MPK: Ein AfD-MP kann in der Ministerpräsidentenkonferenz nicht alles blockieren, für die meisten Beschlüsse reichen 13 von 16 Stimmen. Aber: Sachsen-Anhalt hat turnusgemäß ab Herbst 2026 den Vorsitz, also die Aufgabe als Koordinator und Kompromisssucher.
Polizei/Verfassungsschutz: Die Landespolizei ist allein Ländersache. Sachsen-Anhalt könnte entscheiden, seine Polizisten nicht mehr zur üblichen Unterstützung von Einsätzen in anderen Ländern zu senden, weil es daheim „dringendere“ Aufgaben gebe. Heikel ist der Zugriff etwa eines AfD-Innenministers auf alle Daten des Verfassungsschutzes, der im Land die AfD beobachtet. Die Kontrolle des Verfassungsschutzes nimmt der Landtag wahr; dann aber wohl auch mit AfD-Mehrheit. Die Regierung könnte die Führungsebene der Behörde austauschen und, wie Münch annimmt, die Überwachung der Partei, die im Land als „gesichert rechtsextremistisch“ gilt, aussetzen. „Ein AfD-geführtes Innenministerium würde sich wohl kaum selbst überwachen.“ Für die Wahl von Richtern braucht es eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag.
Migration: Für Asylverfahren ist allein der Bund zuständig, die Länder haben beim Thema Migration trotzdem einige Kompetenzen: bei Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten und bei Abschiebungen. Die AfD kündigt massive Verschärfungen an, dürfte aber schnell an „faktische Grenzen stoßen“, wie Münch sagt. Vor allem fehlt es an Personal, um Ausreisepflichtige schneller und effizienter aufzugreifen. Die Aufnahme von Asylbewerbern kann ein Bundesland nicht verweigern. Das gilt auch für Kommunen, wobei es Beispiele gibt, in denen Gemeinden wegen akuter Überlastung einen faktischen Aufnahmestopp verhängt haben.
Bildung: Sie ist Ländersache und die AfD will hier besonders stark ran: Dem aktuellen Bildungssystem attestiert sie „Leistungsmüdigkeit und Kuschelpädagogik“, sie will zurück zur „traditionellen Pädagogik“: Frontalunterricht, autoritäre Lehrer; Inklusion will sie abschaffen, Lehrpläne umschreiben. „Mehr 1813 und 1871“, dafür weniger Nationalsozialismus, das ist der Plan. Ganz so einfach wird das nicht gehen. Zwar geben Landesregierungen die Lehrplangestaltung in Auftrag, aber das zieht sich. „Wenn eine Regierung die Absicht hat, jungen Menschen gute Bildung zu ermöglichen, bricht sie die Lehrplanarbeit nicht übers Knie“, sagt Stefan Düll, Chef des Deutschen Lehrerverbands, unserer Zeitung. Die Entwicklung dauere zwei bis drei Jahre, die Implementierung an den Schulen brauche ebenfalls Zeit. „Eine schnelle Umsetzung wäre eine glatte Lüge“, sagt Düll. „Die AfD kann in der Bildung nicht den kleinen Trump spielen.“ Auch die Rückabwicklung der Inklusion, also des gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nicht-behinderten Kindern, hält Düll für einen Fehler. Sicher gebe es noch Herausforderungen. „Aber Inklusion ist eine Erfolgsstory“.