Bundestag beschließt „Kritis“-Gesetz

von Redaktion

Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister, spricht im Bundestag. © dpa

Berlin – Der Bundestag hat das sogenannte Kritis-Dachgesetz verabschiedet. Es macht Unternehmen und Teilen der Verwaltung strengere Vorgaben für den Schutz zentraler Institutionen und Anlagen. Dabei geht es sowohl um die Abwehr der Angriffe von Kriminellen als auch um den Schutz der Infrastruktur – etwa große Energieversorger oder Wasserwerke – vor Anschlägen. Mit Zäunen, Zugangsbeschränkungen und einer Identifizierung technischer Schwachpunkte sollen Risiken begrenzt werden.

Das Gesetz, das mit den Stimmen von Union, SPD und AfD verabschiedet wurde, setzt eine EU-Richtlinie um. Es war bereits unter der Ampel-Regierung vorbereitet worden. Der Schutz solcher Anlagen war zuletzt auch wegen des Brandanschlags, der Teile der Berliner Stromversorgung tagelang unterbrochen hatte, diskutiert worden. Auf den mutmaßlich linksextremistisch motivierten Anschlag reagierte die Koalition mit einem Änderungsantrag. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, „bereits veröffentlichte, öffentlich zugängliche Infrastrukturinformationen zu überprüfen und, wo möglich, konsequent aus den öffentlich zugänglichen Bereichen zu entfernen“. Potenziellen Angreifern soll es nicht zu leicht gemacht werden.

Die Linke warf Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) vor, er benutze den Brandanschlag von Berlin als Vorwand, um sich als „Überwachungsminister“ in Szene zu setzen.

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