Handy am Ohr ist während der Fahrt verboten. © dpa
Goslar – Der Deutsche Verkehrsgerichtstag will Radfahren unter Alkoholeinfluss strenger ahnden und die Handynutzung am Steuer stärker kontrollieren. Radfahren solle künftig bereits ab einem Wert von 1,1 Promille Blutalkohol mit einem Bußgeld bestraft werden, heißt es in den am Freitag zum Abschluss des jährlichen Verkehrsgerichtstags in Goslar vorgelegten Empfehlungen. Bisher liegt der Grenzwert für Radfahrer bei 1,6 Promille.
Die Experten schlagen demnach bei einem erstmaligen Verstoß eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro sowie einen Punkt in der sogenannten Verkehrssünderdatei in Flensburg vor. Bei Pedelecs müssten den Experten zufolge noch strengere Alkoholgrenzwerte gelten.
Darüber hinaus sprechen sich die Verkehrsexperten für eine flächendeckende Überwachung der Handynutzung am Steuer etwa durch sogenannte Handy-Blitzer aus. Dazu müsse eine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage geschaffen werden, heißt es in einer Expertenempfehlung. Solche Geräte kontrollieren von Autobahnbrücken aus, ob Fahrer am Steuer ein Handy benutzen. Bisher ist dies nur in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt.
Bei Verstößen sollten Kraftfahrzeugführer statt bisher einen künftig zwei Punkte in Flensburg bekommen und Radler ebenfalls künftig einen Punkt, forderten die Experten. Auch das Bußgeld solle bei Kraftfahrzeugen auf mindestens 250 Euro (noch sind es 100 Euro) hochgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt: Das Halten, Tippen oder Lesen auf dem Handy ist während der Fahrt untersagt. Erlaubt sind nur Freisprecheinrichtungen oder ein kurzer Blick aufs Display, sofern das Gerät in einer Halterung steckt. Ansonsten dürfen Handys nur dann genutzt werden, wenn das Fahrzeug steht und der Motor ausgeschaltet ist – die Start-Stopp-Automatik genügt nicht.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages. Die bisherige Alkoholpromillegrenze für Radfahrer sei „eindeutig zu hoch und erhöht das Unfallrisiko unnötigerweise“.
Beim Verkehrsgerichtstag beraten Fachleute über aktuelle Probleme des Verkehrs-, Versicherungs- sowie Strafrechts. Beteiligt sind unter anderem Vertreter von Politik, Justiz, Behörden, Wissenschaft und Unternehmen. Ihre Empfehlungen beeinflussen oftmals Debatten über Gesetzesänderungen.
Der Verkehrsgerichtstag machte erneut klar, dass er am Ablauf der Führerscheinprüfung nicht rütteln will. Die Ausbildungsqualität habe „gegenüber einer Kostenreduktion Vorrang“. Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) hatte Mitte Oktober Eckpunkte für eine Reform der Fahrschulausbildung vorgelegt, mit der vor allem die Kosten für den Führerscheinerwerb sinken sollen. Sie sehen etwa Probefahrten mit Familienangehörigen testweise vor.AFP