FDP will sich ins Südwest-Triell einklagen

von Redaktion

Stuttgart – Die baden-württembergische FDP will notfalls wegen eines SWR-Triells mit den Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD für die Landtagswahl vor Gericht ziehen. Dabei geht es ihr vor allem um den geplanten Ausstrahlungstermin am 24. Februar, was zu nah am Wahltermin (8. März) sei. Der Südwestrundfunk (SWR) prüfte daraufhin nach eigenen Angaben sein Konzept – will aber bei den Plänen bleiben. Dazu gehöre auch eine „Wahlarena“ am 26. Februar mit FDP-Beteiligung. „Die Rundfunkfreiheit findet dort ihre Grenzen, wo beispielsweise das Recht der Parteien auf Chancengleichheit verletzt wird“, schrieb FDP-Landeschef Hans-Ulrich Rülke in einem Brief an SWR-Intendant Kai Gniffke. Die FDP hat Rülke zufolge eine Kanzlei ein Gutachten erstellen lassen. Ergebnis: dass das Triell höchstens als Auftakt zur Wahlberichterstattung rechtmäßig wäre.

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