Wird‘s teuer? Oder nur schmerzhaft? Ein Besuch beim Zahnarzt. © dpa
Berlin – Zorn über den Zahn-Plan: Politiker, Kassenvertreter und Ärzte kritisieren übereinstimmende die Idee, Zahnbehandlungen nur noch privat zu versichern. Weil sowohl CDU- als auch SPD-Spitze das klar ablehnen, gilt der Vorstoß aus dem CDU-nahen Wirtschaftsrat als nicht mehr realistisch.
Zahnarztbehandlungen sollten „nicht länger im Umlageverfahren den Beitragszahlern zur Last fallen“, hatte der Wirtschaftsrat gefordert. Sie müssten dann privat abgesichert und bezahlt werden. Die eigene Partei stellt sich da aber quer. „Einzelne Vorschläge wie die jüngste Debatte um die Zahnarztkosten sind nicht zielführend“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann dem „Stern“ am Montag. Das Gegenteil sei richtig: „Es ist nicht im Interesse der Solidargemeinschaft, wenn man Prävention und Früherkennung nicht mehr unterstützt.“
Bisher gilt, dass Patienten beim Zahnarzt bereits Eigenanteile beisteuern und viele Dinge zahlen, die die gesetzlichen Kassen nicht übernehmen. So kostet eine professionelle Zahnreinigung laut Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung 80 bis 120 Euro, viele Kassen zahlen einen Zuschuss. Generell zahlen die Kassen Zuschüsse für die Regelversorgung. Wer Gold, Keramik oder Implantate möchte, muss dies selbst zahlen.
Bei Zahnersatz mit Brücken, Prothesen und Kronen zahlen die Kassen von den Durchschnittskosten laut Verbraucherzentrale NRW 60 Prozent, mit Bonusheft bis 75 Prozent. Ist eine Krone oder Brücke im Seitenzahnbereich nötig, ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung. Im sichtbaren Zahnbereich bezuschussen die Kassen eine zahnfarbene Teilverblendung. Konkret heißt das: Muss ein Zahn mithilfe einer Brücke ersetzt werden, sind als Gesamtkosten laut Verbraucherzentrale für die Regelversorgung ab diesem Jahr 921,60 Euro angesetzt. Davon zahle die Kasse 552,96 Euro – 368,64 bleiben für Patienten ohne Bonusheft. Bei einer Krone würden von 398,39 ohne Bonus 239,03 übernommen, bei maximalem Bonus 298,79. Für Geringverdiener übernehmen die Kassen die Kosten der Regelversorgung. Diese „Härtefallregelung“ muss beantragt, das Einkommen nachgewiesen werden. Wer leicht über der Einkommensgrenze liegt, kann einen höheren Festzuschuss bekommen. Formulare dafür gibt es bei der Krankenkasse oder von der Praxis.
„Gesunde Zähne dürfen keine Frage des Geldbeutels sein“, sagte Ulrike Elsner, die Chefin des Verbands der Ersatzkassen, der unter anderem Techniker und Barmer vertritt. DPA/MM