Berlin – Seit mehr als einer Woche staunt die Republik über Berlins Irrungen und Wirrungen im Kampf gegen Eis und Glätte – nun gibt es in der Winterkrise eine neue Wendung. Auf Betreiben des Naturschutzbundes (Nabu) entschied das Verwaltungsgericht Berlin, dass der private Einsatz von Streusalz auf glatten Gehwegen und Plätzen ab sofort wieder verboten ist.
Verkehrssenatorin Ute Bonde (CDU) hatte die Ausnahme von dem aus Umweltgründen geltenden Salzverbot erst am Freitag erlaubt, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden. Denn Berlins Krankenhäuser sind seit mehr als einer Woche voller Menschen, die auf glatten Wegen ausgerutscht sind. Die Richter entschieden jedoch, Bondes Allgemeinverfügung entbehre jeder rechtlichen Grundlage. Ausnahmen vom Verbot des flächendeckenden Einsatzes von Tausalz müssten in einem Gesetz geregelt werden. Außerdem habe eine schriftliche Begründung gefehlt, warum die Streusalzgenehmigung für Privatpersonen unmittelbar gelten sollte. Gegen den Beschluss kann das Land Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben.
Bonde habe mit der Entscheidung versucht, geltendes Recht außer Kraft zu setzen, erklärte die Berliner Nabu-Geschäftsführerin Melanie von Orlow. „Ein pauschales Abweichen vom gesetzlichen Streusalzverbot ohne tragfähige rechtliche Grundlage ist inakzeptabel und hätte einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen.“ Hingegen gab‘s Kritik von einer bekannten Grünen. „Sorry aber was für ein Wahnsinn!“, postete die ehemalige Parteichefin Ricarda Lang. Gerichtlich gegen eine pragmatische Lösung vorzugehen, sei „auch einfach ein Bärendienst für gesellschaftliche Mehrheiten für Naturschutz“.