Familiensache? Ulrich Siegmund (AfD) sitzt im Landtag von Sachsen-Anhalt inmitten seiner Fraktion. © Gabbert/dpa
Magdeburg/München – Ulrich Siegmund hält in Sonntagsreden gerne die Bedeutung der Familie hoch. Der Spitzenkandidat der AfD in Sachsen-Anhalt scheint das privat ein bisschen zu ernst zu nehmen: Er hat nach Recherchen von „ZDF Frontal“ seinem Papa einen mit monatlich 7725 Euro bezahlten Job im Bundestag zugeschanzt. Aber nicht nur Siegmunds Vater hat einen lukrativen Job im Büro des AfD-Bundestagsabgeordneten Thomas Korell bekommen.
Auch die Eltern des AfD–Landtagsabgeordneten Matthias Büttner sind laut den ZDF-Recherchen für das Büro Korells tätig. Beide würden monatlich je 556 Euro erhalten, ausgezahlt vom Bundestag. Ein Sprecher des AfD-Landesverbands antwortete auf Anfrage, dazu keine Angaben zu machen, es gehe „um schützenswerte personenbezogene Daten“.
Siegmund selbst steht zur Eltern-Versorgung auf Staatskosten. Er postete auf Instagram, dass er überhaupt kein Problem damit habe, „ein Familienmitglied anzustellen von einem anderen Abgeordneten oder Parteifreund, weil Vertrauen bei uns das Entscheidende ist“. Ihm nütze der bestqualifizierte Mitarbeiter nichts, wenn sich dieser als von „Correctiv“, dem „Titanic-Magazin“ oder dem Verfassungsschutz kommend herausstelle.
Tatsächlich scheint die Vetternwirtschaft durch Überkreuz-Anstellungen bei der AfD Sachsen-Anhalt System zu haben: Drei Geschwister des Parlamentarischen Geschäftsführers der Magdeburger AfD-Fraktion, Tobias Rausch, arbeiten bei der Bundestagsabgeordneten Claudia Weiss. Rausch bestätigte einen solchen „Zeit“-Bericht. Die Tochter von Weiss wiederum ist nach MDR-Informationen für die AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt tätig. Die Ehefrau des AfD-Vize-Fraktionschefs Hans-Thomas Tillschneider sei zudem einige Monate lang beim AfD-Bundestagsabgeordneten Jan Wenzel Schmidt angestellt gewesen, so die „Magdeburger Volksstimme“. Ein langjähriger AfD-Mitarbeiter sagte dem ZDF: „Es hat sich eine Selbstbedienungsmentalität breitgemacht, indem Steuergeld gegenseitig für Familienangehörige eingesackt wird – widerlich.“
Der Fall Magdeburg weckt ungute Erinnerungen in München. In zwei Wellen wurde Bayerns Landtag Ende der 90er und 2013 von einer Affäre erschüttert. Über 70 Abgeordnete, nicht nur, aber überwiegend von der CSU, hatten jahrelang Verwandte als Mitarbeiter eingestellt; anfangs legal, dann mit einer Altfall-Regelung trickreich verschleiert. Es waren meist Ehefrauen, einmal die Mama, in einem krassen Fall zwei minderjährige Buben als „IT-Berater“.
In Einzelfällen führten die Ehefrauen wirklich emsig die Büros; in anderen waren es zumindest teilweise Abzock-Modelle, ergänzt durch Missbrauch mit anderen Pauschalzahlungen etwa für Büroausstattung und Kameras. Etliche Abgeordnete stürzten darüber, der damalige CSU-Fraktionschef, der auch noch die Sozialabgaben „übersah“, ist rechtskräftig verurteilt. Sechsstellige Summen wurden zurückgezahlt. Der Landtag verschärfte seine Regeln – viel zu spät und in mehreren Schritten, dann aber wuchtig. Inzwischen sind Verwandten-Jobs bis vierten Grades (Vettern, Stichwort Vetternwirtschaft) verboten, ebenso Geldflüsse an Partei-Geschäftsstellen.
Auch Überkreuz-Jobs durchkreuzt das Landtagsamt, Abgeordneten-Verwandte dürfen nirgends im Maximilianeum arbeiten. Im Bundestag und im Landtag von Sachsen-Anhalt sind Überkreuz-Anstellungen aber legal.