Ankara – Eine für den Friedensprozess mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zuständige Kommission im türkischen Parlament hat eine Amnestie für PKK-Kämpfer ausgeschlossen. Die 50 Abgeordneten empfehlen in ihrem Abschlussbericht, dass die PKK-Mitglieder erst nach einer Verurteilung wieder in die türkische Gesellschaft „integriert“ werden sollten. Eine Freilassung des seit 1999 inhaftierten Gründers der PKK, Abdullah Öcalan, empfiehlt die Kommission nicht. „Das Gesetz muss die Wiedereingliederung von Personen in die Gesellschaft fördern, die Waffen und Gewalt ablehnen“, heißt es. Allerdings müssten sie auch vor Gericht gestellt werden, damit in der Gesellschaft nicht „Eindruck von Straffreiheit und Amnestie“ erweckt werde.
Öcalan hatte im vergangenen Jahr die kurdischen Kämpfer dazu aufgerufen, die Waffen niederzulegen und die PKK aufzulösen. Von der Türkei und ihren westlichen Verbündeten wird die PKK als Terrororganisation eingestuft. Die Kommission gab zudem die Empfehlung, die Meinungsfreiheit in der Türkei zu stärken, um zu verhindern, dass bestimmte Meinungen dazu führen, dass ihre Urheber wegen „Terrorismus“ strafrechtlich verfolgt werden.