Strafmündig ab 13: Neue Haftregeln in Schweden

von Redaktion

Stockholm – In Schweden hat die Regierung die Haftbedingungen für straffällige Jugendliche ab 13 Jahren bekannt gegeben, wenn diese, wie derzeit geplant, ab dem 1. Juli strafmündig werden. So sollen Kinder in den Gefängnissen von erwachsenen Häftlingen getrennt werden und nachts elf Stunden lang in ihren Zimmern eingeschlossen sein, wie Justizminister Gunnar Strömmer mitteilte. Bei erwachsenen Häftlingen gilt für die Nacht eine 14-Stunden-Regel. Überdies sollen die inhaftierten Kinder zur Schule gehen und Zugang zu einem eigenen Pausenhof, einer Sporthalle und einer Krankenstation haben. Die Regelung soll zunächst fünf Jahre gelten.

Schweden kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen. Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe.

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