KOMMENTARE

Dobrindts größte Aufgabe wartet noch

von Redaktion

Arbeitserlaubnis für Asylbewerber

Es ist ein echter Kurswechsel – nicht zuletzt für die CSU. Alexander Dobrindt will mit einem „Sofort-in-Arbeit-Plan“ Asylbewerbern erlauben, schon nach drei Monaten einer Arbeit nachzugehen. Lange, viel zu lange hatten dies gerade Politiker der Christsozialen abgelehnt. Die Rede war dann von „Pull-Faktoren“. Unsinn! Wenn überhaupt, dann war die Aussicht auf hohe Sozialleistungen ein viel größerer Anreiz als deutsches Arbeitsrecht.

Dobrindt hat den Fehler erkannt. Arbeit ist ein wesentlicher Faktor für Integration in einem neuen Land. Und für etliche einfache Jobs von der Gastronomie bis zur Straßenreinigung braucht man auch nicht gleich gute Sprachkenntnisse. Vor allem aber schützt Arbeit vor Langeweile, die die oft jungen, männlichen Asylbewerber auf dumme Gedanken bringen kann – von der Kleinkriminalität bis zu religiöser Radikalisierung. Das nun zu ändern und damit noch Sozialausgaben zu sparen, ist der völlig richtige Weg.

Mit einer anderen Entscheidung ist der Innenminister dagegen falsch abgebogen: Das ihm unterstellte Bundesamt für Migration will die freiwillige Teilnahme an Integrationskursen nicht mehr unterstützen. Dort wird nicht nur Deutsch gelehrt, sondern auch Grundsatzwissen über unsere Geschichte, Kultur und Demokratie. Gerade wer sich um das Stadtbild oder den grassierenden Antisemitismus sorgt, sollte ein Interesse an den Kursen haben. Und wenn jetzt die Zahlen der Neuankömmlinge auf ein Normalmaß sinken, sollte sich Deutschland eher intensiver um sie „kümmern“. Fördern, aber vor allem auch fordern – Integration als Pflicht.

Hinter der Entscheidung steht natürlich eine andere Annahme: Wer kein dauerhaftes Bleiberecht habe, müsse auch nicht mit Steuergeldern integriert werden. In der Theorie richtig. Die Frage ist aber, ob es Dobrindt gelingt, abgelehnte Asylbewerber wirklich rasch zurückzuschicken oder aussichtslose gar nicht erst ins Land kommen zu lassen. Das wird die eigentliche Herkulesaufgabe für den Innenminister.

Artikel 9 von 11