Straßburg – Geflüchtete in der EU können für ihre Asylverfahren künftig auch in Drittstaaten abgeschoben werden – auch wenn sie zu diesen keinen Bezug haben. Die Mitgliedstaaten der EU haben am Montag endgültig grünes Licht für diese Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Zudem billigte der Rat der
Dieser Artikel (ID: 2456413) ist am 24.02.2026 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).