Straßburg – Geflüchtete in der EU können für ihre Asylverfahren künftig auch in Drittstaaten abgeschoben werden – auch wenn sie zu diesen keinen Bezug haben. Die Mitgliedstaaten der EU haben am Montag endgültig grünes Licht für diese Verschärfungen des Asylrechts gegeben. Zudem billigte der Rat der EU in Brüssel eine Liste mit Staaten, die die EU als sichere Herkunftsländer einstuft. Für Geflüchtete aus diesen Ländern heißt das, dass ihr Schutzgesuch in schnelleren Verfahren entschieden und mehrheitlich abgelehnt wird. Es ist an ihnen nachzuweisen, warum ihr Heimatland für sie nicht sicher sein sollte. Beschleunigt prüfen müssen EU-Staaten in Zukunft Geflüchtete aus Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien. Die EU geht davon aus, dass Menschen in diesen Staaten ausreichend vor Verfolgung oder Verletzungen ihrer Grundrechte geschützt sind. Außerdem gelten alle EU-Bewerberländer grundsätzlich als sicher. Ausnahmen gibt es etwa, wenn sich ein Land in bewaffneten Konflikten befindet. KNA