Heizungsgesetz kocht noch mal hoch

von Redaktion

Berlin – Ein umstrittenes Erbe der Ampelregierung wird am Donnerstag vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beraten. Es geht um das „Heizungsgesetz“ – allerdings nicht um dessen Inhalt. Vielmehr ist die Frage, ob auf dem Weg zu dem Gesetz hin, während des Gesetzgebungsverfahrens vor zweieinhalb Jahren, die Rechte von Abgeordneten verletzt wurden. (Az. 2 BvE 4/23)

Wer klagt? Es handelt sich um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann. Der 61-Jährige saß von 2017 bis Anfang 2025 im Parlament. Er ist Vorsitzender der Klimaunion in der CDU/CSU und setzt sich grundsätzlich für Klimaschutz ein.

Worum geht es? Heilmann beanstandet dem Gericht zufolge, dass er vor der Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 nicht genug Zeit zur Beratung gehabt habe. Er habe nicht ausreichend Gelegenheit dazu gehabt, seine eigenen Auffassungen einzubringen.

Im Juli 2023 sagte Heilmann, er halte „nicht das Gesetz für furchtbar“, es müsse aber die Möglichkeit geben, „wichtige Details“ noch einmal zu beraten. Kurz zuvor hatte das Verfassungsgericht auf seinen Eilantrag hin angeordnet, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs verschoben werden mussten. Es konnte darum erst nach der Sommerpause im September 2023 beschlossen werden.

Nach diesem vorübergehenden Aufschub durch das Eilverfahren will das Gericht nun mündlich verhandeln, ob tatsächlich Abgeordnetenrechte verletzt wurden. Unter anderem berät es darüber, wie viel Zeit ihnen zur Verarbeitung von Informationen blieb und welche Möglichkeit sie hatten, Einfluss zu nehmen.

Was besagt das Heizungsgesetz? Die Regelung mit dem offiziellen Namen Gebäudeenergiegesetz sieht im Kern vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Vor allem für den Bestand gibt es dabei viele Ausnahmen und teils lange Übergangsfristen, der Austausch von Heizungen wird finanziell gefördert.

Wie entscheidet das Gericht? Das ist offen. Dass es die Abstimmung im Sommer 2023 vorübergehend stoppte, bedeutet noch keine Festlegung. Inhaltlich ist die Frage nicht entschieden. Im Eilverfahren muss das Gericht lediglich abwägen, was schwerere Folgen hätte – die mögliche Verletzung von Abgeordnetenrechten oder der Eingriff in die Arbeit des Parlaments. 2023 sprach für die Richter mehr dafür, die Abstimmung aufzuschieben. Ob tatsächlich Rechte verletzt wurden, wird nun erst geprüft. Im Urteil könnte das Gericht womöglich Maßstäbe für Beratungszeiten setzen. Ein Urteil soll am Donnerstag in Karlsruhe noch nicht fallen. Es wird meistens einige Wochen nach der Verhandlung verkündet. Einiges spricht dafür, dass es das Heizungsgesetz in dieser Form dann gar nicht mehr geben wird.

Die neuen Pläne: Die neue Regierung aus Union und SPD vereinbarte im Koalitionsvertrag, das Gesetz weitreichend zu überarbeiten. Eckpunkte sollten bis Ende Januar vorliegen. Bislang einigten sich die beteiligten Ministerien und Fraktionen aber nicht. Diese Woche sollen Eckpunkte vorgelegt werden, bestätigten die Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) und Matthias Miersch (SPD). AFP/MM

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