Sein Werk wird zurückgedreht: Der damalige Wirtschaftsminister Robert Habeck begutachtet eine Heizung. © dpa
Berlin – Am Ende stand ein Eingeständnis. „Ich bin zu weit gegangen“, sagte Robert Habeck im Sommer 2024. Die Debatte um das Gebäudeenergiegesetz – besser bekannt als Heizungsgesetz – sei auch ein Test gewesen, „wie weit die Gesellschaft bereit ist, Klimaschutz – wenn er konkret wird – zu tragen“. Letztlich wurde sie aber vor allem zum Bruchtest für die Ampelkoalition. Mit dem Ergebnis: nicht bestanden.
Wohl auch abgeschreckt von dieser Vorgeschichte versprach die schwarz-rote Koalition von Friedrich Merz (CDU), das vorbelastete Ampel-Erbe schwungvoll auszuschlagen. „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen“, heißt es im Koalitionsvertrag. Technologieoffener, flexibler und einfacher sollte alles werden.
Danach verging eine ganze Weile, ohne dass die Koalition eine Lösung vorweisen konnte. Nun aber gibt es sie.
Gestern Abend stellten die Fraktionschefs Jens Spahn (Union) und Matthias Miersch (SPD) sowie CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann das Modell vor. Die Union hat sich mit ihrer Kernforderung durchgesetzt: Die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, entfällt. Die Entscheidung über die künftige Heizungsart soll ausschließlich bei den Eigentümern liegen. Diese wüssten „am besten, was in ihren Heizungskeller passt“, heißt es in dem Eckpunktepapier.
Neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Modellen oder Biomasse sollen weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Und das über 2045 hinaus, das ursprünglich anvisierte Ende dieser Technologie. Voraussetzung ist, dass diese Heizungen ab 2029 einen wachsenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Bio-Methan oder synthetischem Kraftstoff nutzen.
„Bio-Treppe“ nennt die Koalition dieses Konstrukt. In einem ersten Schritt muss dieser Anteil bei mindestens zehn Prozent liegen, der weitere Anstieg wird in drei noch festzulegenden Schritten bis 2040 erfolgen. Auf den klimafreundlichen Anteil soll dann kein CO₂-Preis fällig werden, der auf fossile Brennstoffe erhoben wird. Das soll einen Anreiz zum Umstieg schaffen.
Beibehalten werden soll die Förderung. Bis mindestens 2029 soll es staatliche Zuschüsse für einen Tausch der Heizung geben, die Höhe ist noch unklar. Ausschlaggebend soll wohl wie bisher eine sogenannte Positivliste sein, auf der neben Wärmepumpen auch Holz- oder Wasserstoffheizungen stehen. Entfallen wird hingegen die Beratungspflicht, die die Ampel beim Einbau einer neuen Heizung für den Eigentümer vorsah. „Der Heizungskeller wird wieder zur Privatsache“, sagte Spahn.
Mit einer „Grüngasquote“ zielt die Koalition auf die Lieferanten. Sie werden verpflichtet, anteilig klimafreundliche Gase und klimafreundliches Heizöl in den Verkehr zu bringen. Diese Quote soll 2028 mit einem Prozent starten. Vereinfacht werden soll die kommunale Wärmeplanung, die gerade bei Bestandsbauten eine wichtige Rolle spielt. Die Kommunen sollen künftig weniger genaue Daten erheben müssen.
Kritik gab es von den Grünen. „Diese Reform ist ein Desaster“, sagte Fraktionschefin Katharina Dröge. Union und SPD trieben „die Menschen in eine enorm teure Gaskostenfalle“, wenn die sich noch mal für eine fossil betriebene Heizung entschieden. Auch die Folgen für den Klimaschutz seien verheerend: „Die Bundesregierung hat das Erreichen der Klimaziele aufgegeben.“
Bis Anfang April will das Kabinett nun einen Gesetzentwurf vorlegen. Am 1. Juli soll das Gesetz in Kraft treten. Eine Zwischenbilanz soll dann 2030 erfolgen. Dann ist eine erste Evaluierung geplant.