Ausschuss: Deutsche Regeln für EU-Asylreform

von Redaktion

Berlin – Mit den Stimmen der Koalition hat der Innenausschuss des Bundestages zwei Regierungsentwürfe zur Umsetzung der EU-Asylrechtsreform beschlossen. Zu den Änderungen an den vom Kabinett 2025 beschlossenen Entwürfen gehört unter anderem, dass Schutzsuchende, die in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen, künftig schneller als bisher arbeiten dürfen.

Wie Teilnehmer der Ausschusssitzung übereinstimmend berichteten, gab es zudem eine Mehrheit für einen Entschließungsantrag von Union und SPD, in dem die Regierung aufgefordert wird, im Austausch mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Wohnverpflichtung und Stand des Asylverfahrens spätestens zwei Monate nach Antragstellung eine Schule besuchen können. Das war besonders der SPD wichtig gewesen.

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000 Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 eine Rolle spielt.

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) wurde im Mai 2024 auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Staaten haben für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Die abschließende Beratung und Abstimmung dazu im Bundestag ist für Freitag geplant.

Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon nur mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden. Zudem sollen Verfahren beschleunigt werden, in denen Schutzsuchende bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben.

Wer sein Asylverfahren nach den „Dublin-Regeln“ in einem anderen EU-Staat durchlaufen muss oder dort bereits einen Schutzstatus erhalten hat, kann in einer speziellen Aufnahmeeinrichtung untergebracht werden. Allerdings können die Bundesländer selbst entscheiden, ob sie solche Zentren einrichten. Wer gegen die Pflicht verstößt, dort zu bleiben, muss mit Leistungskürzungen rechnen.

Stark belasteten Staaten an den EU-Außengrenzen soll künftig ein Teil der Asylsuchenden abgenommen werden. Dass Deutschland dieses Jahr über diesen Solidaritätsmechanismus niemanden aufnehmen muss, hängt unter anderem damit zusammen, dass die Bundesrepublik in den vergangenen Jahren viele Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen hat.

Vergangene Woche gaben die EU-Staaten zudem final grünes Licht für eine Liste sicherer Herkunftsstaaten. Sie soll künftig für alle Mitgliedstaaten gelten. Dabei geht es um Marokko, Tunesien, Ägypten, das Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch. In diese Länder soll künftig schneller abgeschoben werden können. Grundsätzlich sollen auch EU-Beitrittskandidaten als sicher für ihre Staatsangehörigen gelten.

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