Deutschland muss fremde Asylfälle übernehmen
Luxemburg – Deutschland wird nach Ablauf einer Frist für Asylverfahren zuständig, wenn der nach der Dublin-Verordnung eigentlich verantwortliche Staat die Aufnahme Schutzsuchender verweigert. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt.
Hintergrund ist die Klage eines Syrers, der in Deut