Sie ziehen mit: Die SPD-Chefs und Minister Bärbel Bas und Lars Klingbeil gestern im Bundestag. © Sebastian Gollnow/dpa
München/Berlin – Timon Dzenius wählt harte Worte. „Unsozialer Mist“ sei die schwarz-rote Reform zur Abschaffung des Bürgergelds, ruft der Grünen-Abgeordnete vom Rednerpult aus in den Bundestag. „Sie machen jeden Schicksalsschlag zur Armutsfalle“, wirft er dem Bundeskanzler und seinen Regierungsfraktionen vor. Was die planten, sei keine Grundsicherung, sondern „Grundmisstrauen“ gegenüber den Bürgern. Kanzler Friedrich Merz (CDU) hört all dem betont unbeeindruckt zu – er blättert auf seinem Platz in einem Buch.
Tatsächlich ist an diesem Tag der Entscheidung eigentlich schon alles klar. Union und SPD haben sich geeinigt, die Mehrheit im Bundestag steht. Am Ende stimmen in namentlicher Abstimmung 320 Abgeordnete für das neue Gesetz, dagegen votieren 268. Aus der SPD gibt es keine Gegenstimme, aber zwei Enthaltungen und fünf nicht abgegebene Stimmen. Die Umsetzung beginnt im Juli.
„Wir müssen alles dafür tun, Menschen wieder in Arbeit zu bringen, anstatt Arbeitslosigkeit zu verwalten“, sagte zuvor Carsten Linnemann (CDU) in der Debatte. Heißt: Für Bürgergeldempfänger, die arbeiten können, gilt künftig, dass sie ihre Arbeitskraft „im maximal zumutbaren Umfang“ einsetzen müssen. Vermittlung in Arbeit soll Vorrang haben. Verspricht eine Weiterbildung aber mehr Erfolg, soll dem Vorzug gegeben werden – vor allem bei unter 30-Jährigen.
Verschärft werden die möglichen Kürzungen bei Fehlverhalten. Die Grundsicherung – heute 563 Euro bei Alleinstehenden – soll für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn Arbeitslose keine Bewerbungen schreiben oder Förderkurse ablehnen. Bei versäumten Terminen soll gelten: Nach dem zweiten Mal greift die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Dann droht eine komplette Streichung. Bei den Kürzungen will die Koalition damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen.
Neu vorgesehen sind Totalsanktionen: Bei Nichterreichbarkeit soll die Grundsicherung gestrichen werden können. Bei drei versäumten Terminen sollen Jobcenter die Überweisungen einstellen. Wegfallen können auch Wohnkosten-Zahlungen. Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch.
Union und SPD änderten in den Ausschussberatungen im Bundestag den Entwurf von Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) noch einmal ab. So sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen ihre Lage erklären können. Jobcenter sollen erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Verdacht auf eine Erkrankung zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin verpflichten können.
Zudem fällt die Karenzzeit für Schonung von Vermögen weg. Vorrangig sollen Einkommen und Vermögen eingesetzt werden, bevor Leistungen fließen. Künftig richtet sich die Höhe von Schonvermögen nach dem Alter. Die Kosten der Unterkunft sollen nur bis zu einer Obergrenze übernommen werden. Schwarzarbeit soll wirkungsvoller bekämpft werden.
Und es soll weitergehen: Im Zuge weiterer Reformen will die Koalition noch bei den steuerfinanzierten Sozialleistungen ansetzen. Ziel: Mehr Arbeit soll sich künftig immer lohnen.
Aus Bayern kommt Zustimmung. „Wer keine Lust hat zu arbeiten, kann sich seine Unlust in Zukunft nicht mehr von anderen bezahlen lassen“, sagt CSU-Generalsekretär Martin Huber unserer Zeitung. Das Land werde damit „spürbar gerechter“.MIT DPA