Magdeburg – Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und unter dem Eindruck hoher Umfragewerte für die AfD wollen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne Parlament und Landesverfassungsgericht stärken. Dazu sind umfassende Reformen geplant. Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, sollen die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiter die stärkste Fraktion einen Kandidaten vorschlagen. Sollte der jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen andere Fraktionen Vorschläge unterbreiten können.
Obendrein soll die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sichergestellt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren. Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht Personalvorschläge machen.