Bundestag beschließt angepasste Krankenhausreform

von Redaktion

Berlin – Es war ein heftiger Kampf, dass es überhaupt ein Gesetz für eine Neuaufstellung der Kliniken in Deutschland gab. Jetzt hat die schwarz-rote Koalition schon eine Reform der Krankenhausreform durchgebracht, noch ehe die so richtig ins Laufen gekommen ist. Der Bundestag beschloss am Freitag mehrere Änderungen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen. Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) möchte den Weg des Wandels damit „alltagstauglich“ machen.

„Viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar“, erklärte Warken. Die Anpassungen gäben nun „Planungssicherheit mit realistischen Fristen“. Bei Ausnahmeregelungen sei ein guter Weg gefunden worden, damit es nicht zu „ungewollten Versorgungslücken“ komme. Die Ministerin wies Vorwürfe einer Verwässerung der Reformziele zurück. „Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind.“

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Ziel ist, den finanziellen Druck zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen.

Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte „Leistungsgruppen“ für Behandlungen sein, für die jeweils einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung gelten. Nur Kliniken, die die Kriterien erfüllen, sollen diese Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen.

Die Opposition stimmte gegen die Pläne. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem „bitteren Tag für die Patienten“ und einer faktischen Rückabwicklung der Reform.

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