Befugnisse fürs digitale Ermitteln

von Redaktion

Berlin – Die Strafverfolgungsbehörden in Deutschland sollen klare gesetzliche Grundlagen für den Einsatz neuer digitaler Ermittlungsbefugnisse erhalten. Laut einem am Donnerstag vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Gesetzentwurf soll es zukünftig unter gewissen Umständen möglich sein, Bilder aus einem Strafverfahren automatisiert mit im Internet öffentlich verfügbaren Darstellungen abzugleichen. Außerdem sollen Informationen, die bereits rechtmäßig bei den Strafverfolgungsbehörden gespeichert sind, mit dem Einsatz verfahrensübergreifender Recherche- und Analyseplattformen besser genutzt werden können.

Für beide Maßnahmen gelten hohe Voraussetzungen, um den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ihren Einsatz umfassend Rechnung zu tragen, erklärte das Bundesjustizministerium. Insbesondere sollen beide Maßnahmen überhaupt nur bei dem Verdacht einer schwerwiegenden Straftat in Betracht kommen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte, künstliche Intelligenz (KI) und andere digitale Werkzeuge könnten bei der Verfolgung von Straftaten wichtige Dienste leisten. „Gerade wenn es um terroristische und andere schwere Straftaten geht, sind unsere Ermittlungsbehörden auf zeitgemäße Instrumente angewiesen.“ Zugleich gelte, dass für den den Einsatz von digitalen Instrumenten gesetzliche Leitplanken notwendig seien.

Klar sei auch: Entscheidungen im Strafverfahren dürften immer nur von Menschen getroffen werden – nicht von KI-Agenten, betonte Hubig. „Unser Gesetzentwurf stellt auch das sicher. Wir stärken damit unsere Ermittlungsbehörden – und unseren Rechtsstaat.“

Bislang gibt es in Deutschland keine Rechtsgrundlage, die den Strafverfolgungsbehörden den automatisierten Abgleich von Lichtbildern eines Tatverdächtigen aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Lichtbildern im Internet ermöglicht. Das geltende Recht erlaubt in vielen Konstruktionen auch nicht den Einsatz moderner Systeme zur Datenanalyse.

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