Kalrsruhe – Ende letzten Jahres tat es einen Rumms aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Beamtenbesoldung in Berlin in den Jahren 2008 bis 2020 für verfassungswidrig erklärt. Die Folgen: Bis Ende März nächsten Jahres muss das Land die Vergütung seiner Beamten neu regeln – und vielleicht nicht nur dort. 2026 stehen weitere Entscheidungen in Sachen Beamtenbesoldung an: in Bremen, Schleswig-Holstein und im Saarland.
Das Verfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren an Präsenz und Bedeutung gewonnen. Immer wieder fällten die Richter auch in politisch heiklen Fragen wegweisende Urteile. 2023 stoppten sie das Heizgesetz der damaligen Ampel-Regierung, wenig später deren Haushalt. Der gerade veröffentlichte Ausblick zeigt: Auch im laufenden Jahr wird das Gericht eine wichtige Rolle spielen.
Die thematische Bandbreite ist enorm: So sind in den kommenden Monaten Urteile zu Verfassungsbeschwerden zum Adoptionsrecht, zur Co-Mutterschaft und zur Pressefreiheit zu erwarten. Eine Beschwerde will einen schnelleren, effizienteren Rettungsdienst in medizinischen Notfällen einfordern, in diesem Verfahren läuft allerdings noch die Anhörungsfrist.
Auch mit Umwelt-, Artenvielfalt- und Klimaschutzfragen will sich das Gericht 2026 erneut befassen. Auf Entscheidungen warten außerdem Verfahren zur Höhe der Asylbewerberleistungen, des Rundfunkbeitrags und zur Zusage von Visa für frühere afghanische Hilfskräfte der Bundeswehr.
Aus bayerischer Sicht spannend: In mehreren Verfahren zum hoch umstrittenen Polizeiaufgabengesetz stehen ebenfalls Entscheidungen an. Die Kläger bemängeln unter anderem, dass die bayerische Polizei nicht erst bei einer konkreten, sondern schon bei Vorliegen einer „drohenden Gefahr“ eingreifen darf – sofern ein „bedeutendes Rechtsgut“ gefährdet ist. Dazu zählen unter anderem die „Sicherheit des Landes“, die „kritische Infrastruktur“ oder „Leben, Gesundheit oder Freiheit“. Kritiker sagen, die Schwelle für Einsätze werde herabgesetzt.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth sagte beim Jahresempfang des Gerichts am Mittwochabend, die Arbeitslast bleibe hoch. Die Komplexität der Verfahren nehme eher zu als ab. Er kündigte mehrere Veranstaltungen zum diesjährigen 75-Jahr-Jubiläum des Gerichts an. Den Auftakt macht ein Tag der offenen Tür im Mai. Der Festakt mit Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist am 28. September, genau 75 Jahre nach der feierlichen Eröffnung des Gerichts 1951. Damals trat das Gericht, rund zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes, seine Aufgabe als Hüter der Verfassung an.
Laut Jahresbericht ist die Zahl der in Karlsruhe eingegangenen Klagen 2025 im Vergleich zu 2024 um etwa 300 auf 4900 gestiegen. Zuvor gingen die Zahlen seit 2015 tendenziell zurück, als sie noch bei knapp 6000 lagen. Den Etat des Gerichts weist der Jahresbericht 2025 mit 45 Millionen Euro aus. Die übergroße Mehrheit (96 Prozent) der 2025 beim Verfassungsgericht eingegangenen Verfahren sind Verfassungsbeschwerden, hinzu kommen Entscheidungen über einstweilige Anordnungen oder Normenkontrollklagen. Erfolg haben die Kläger aber nur selten. Im vergangenen Jahr waren nur 55 Klagen erfolgreich.KNA