München – Wenn am Donnerstag Finanzminister Albert Füracker (CSU) die Festrede beim Delegiertentag des Bayerischen Beamtenbundes (BBB) hält, könnte sich die Stimmung etwas ungemütlicher anfühlen als gewöhnlich. Denn auf Bayern rollen tausende Beamtenklagen zu. Wie der BBB unserer Zeitung bestätigt, ist dazu aktuell ein Musterschreiben in Vorbereitung, das Mitgliedern der einzelnen Fachverbände (vom Lehrerverband bis zur Polizeigewerkschaft) zur Verfügung gestellt werden soll.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Parameter zur Alimentation (also der Besoldung) von Beamten in der Vergangenheit nicht verfassungskonform ausgestaltet waren, weil sie sich grob gesagt auf überholten Grundlagen bezogen und zu wenig nachvollziehbar waren. Das ausschlaggebende Urteil bezieht sich auf eine Klage in Berlin, könnte aber aus Sicht des BBB auch die bayerische Praxis betreffen.
Alimentation ist nicht der einzige Streitpunkt
Auf mehreren Ebenen vermutet der BBB Verstöße gegen die recht komplexen Anforderungen. Das Finanzministerium allerdings winkt ab – es gebe in Bayern kein Problem, hätten eigene Berechnungen ergeben. „Wir kennen aber weder das Berechnungsverfahren, noch das berechnete Ergebnis, das das Ministerium zu diesem Schluss kommen lässt“, sagt BBB-Chef Rainer Nachtigall unserer Zeitung.
Dabei zielt der BBB neben der aktuellen Frage nach der richtigen Berechnung auch auf die grundlegende Thematik ab, ob der unter anderem in Bayern vollzogene Wechsel vom Alleinverdienerprinzip rechtlich haltbar ist. Dahinter steckt die fiktive Annahme, dass ein Lebenspartner ein Einkommen von mindestens 13.800 Euro netto beisteuert, während zuvor galt, dass Beamte als Alleinverdiener eine Familie ernähren können müssen. Auch dagegen gibt es etliche Klagen.
Da das rückwirkende Recht auf mögliche künftige Ausgleichszahlungen sonst erloschen wäre, haben rund 63.000 Beamte des Freistaats vergangenes Jahr Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Nun ist der nächste nötige Schritt zum Erhalt möglicher Ansprüche eine Klage vor dem Verwaltungsgericht, für die allerdings eine einmalige Gebühr von 500 Euro anfällt, die nur im Erfolgsfall zurückerstattet wird.
Bis endgültig entschieden wird, kann es dauern. Je nach Anzahl der Klagen bedeutet das auch ein schwebendes finanzielles Risiko für den Freistaat. In Schleswig-Holstein ergaben sich aufgrund des Urteils gerade Nachzahlungen zwischen 3000 und 13.000 Euro für mehr als 90.000 Beamte.
Brief an Abgeordnete im Landtag
Die Alimentation ist nicht der einzige Streitpunkt mit der Staatsregierung. Wie berichtet, will Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zwei anstehende Tariferhöhungen für Beamte jeweils erst mit sechs Monaten Verzögerung übernehmen – und so 600 Millionen Euro einsparen. In einem Brief an den Großteil der Landtagsabgeordneten appelliert Nachtigall an deren eigene Verantwortung – und bittet sie, die Sparmaßnahme nicht mitzutragen: „Eine Verzögerung der Besoldungsanpassung spart kurzfristig Geld, schwächt aber langfristig Motivation, Attraktivität und Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes – und damit den Staat selbst“, warnt der BBB-Chef.