Schärfere Regeln beim Bürgergeld beschlossen

von Redaktion

Berlin – Für Menschen mit Bürgergeld gelten künftig schärfere Regeln. Der Bundesrat billigte am Freitag die „neue Grundsicherung“, die Schwarz-Rot Anfang des Monats beschlossen hatte. Damit setzte die Länderkammer den Schlusspunkt hinter monatelange Debatten.

Menschen, die Unterstützung brauchen, sollen sich weiter auf die Grundsicherung verlassen können. Wer aber arbeiten könne, müsse daran mitwirken, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, so das Gesetz. Die Jobcenter sollen den Weg in Arbeit besser unterstützen können, aber auch Missbrauch wirksamer bekämpfen. Kooperationspläne sollen Arbeitssuchenden individuelle Angebote der Beratung und Vermittlung eröffnen.

Grundsätzlich gilt wieder der Vermittlungsvorrang. Das bedeutet, dass zunächst geprüft wird, ob Betroffene unmittelbar in Arbeit vermittelt werden können. Ansonsten kommen Qualifizierungsmaßnahmen in Betracht. Wer arbeiten könne, müsse seine Arbeitskraft maximal zumutbar einsetzen.

Wer eine Förderung abbricht oder sich nicht bewirbt, muss künftig damit rechnen, dass die Grundsicherung für drei Monate gekürzt werden kann. Wer Termine im Jobcenter mehrfach versäumt, soll sanktioniert werden. Für dauerhaft nicht erreichbare Menschen kann das Jobcenter künftig alle Zahlungen einstellen, auch die Kosten der Unterkunft. Bei Arbeitsverweigerung kann das Geld für bis zu drei Monate eingezogen werden.

Das Gesetz für die rund 5,5 Millionen Bürgergeld-Bezieher soll ab 1. Juli in Kraft treten.

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