München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in einem neuen Urteil die Rechte der Opposition im Landtag gestärkt – konkret für deren Arbeit in Untersuchungsausschüssen. Die Regierungsfraktionen dürfen der Opposition demnach nicht ohne Weiteres Auskünfte verweigern. Konkret ging es um einen Streit, der drei Jahre zurückliegt und für den das Urteil an sich folgenlos ist. Das Gericht betont allerdings selbst, mit der Entscheidung solle „auch für die Zukunft der Rechtsfrieden gesichert werden“.
In einem damaligen Untersuchungsausschuss im Landtag zum Nürnberger Zukunftsmuseum hatten CSU und Freie Wähler wiederholt zwei Beweisanträge der Opposition abgelehnt. Unter anderem forderten SPD, Grüne und damals noch die FDP Einsicht in die Korrespondenz der Staatsregierung zur Prüfung des Projekts Zukunftsmuseum durch den Bayerischen Obersten Rechnungshof. Die Regierungsfraktionen wiesen die betreffenden Anträge wiederholt ab.
Zu Unrecht, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Damit seien die Oppositionsfraktionen in ihren verfassungsmäßigen Rechten verletzt worden (Az. Vf. 15-IVa-23).