Lange Auslandsreisen an Bundeswehr melden

von Redaktion

Berlin – Eine Wehrdienst-Regel zur Genehmigung von Auslandsreisen hat die Diskussion um die Wehrpflicht wieder angeheizt. „Diese unglaubliche Regel zeigt, dass die Wiedereinsetzung der Wehrpflicht längst beschlossene Sache in der Regierung ist“, sagte BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht der Nachrichtenagentur AFP. Sie forderte den Rücktritt von Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD).

Zuvor hatte ein Bericht der „Frankfurter Rundschau“ zu der Wehrdienst-Regel zu Auslandsreisen für Aufsehen gesorgt. Demnach müssen sich Männer zwischen 17 und 45 Jahren längere Auslandsaufenthalte durch die seit Jahresbeginn geltende Wehrdienstreform von der Bundeswehr genehmigen lassen. „Nach dem Gesetzeswortlaut sind männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres dazu verpflichtet, Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen zu lassen“, bestätigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums. „Hintergrund und Leitgedanke dieser Regelung ist eine für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige Wehrerfassung.“

Der Sprecher erklärte aber auch: „Da der Wehrdienst nach geltendem Recht ausschließlich auf Freiwilligkeit beruht, sind Genehmigungen grundsätzlich zu erteilen.“ Durch neue Verwaltungsvorschriften solle künftig klargestellt werden, „dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist“. Der verteidigungspolitische Sprecher der Union, Thomas Erndl, sagte, die Regelung zu den Auslandsreisen sei „formal unabhängig von einer verpflichtenden Heranziehung im Rahmen einer Bedarfswehrpflicht zu sehen“. Zugleich sprach sich Erndl dafür aus, dass es – solange der Wehrdienst freiwillig sei – keinen echten Genehmigungsprozess bei Auslandsreisen geben sollte, sondern eine bloße „Mitteilungspflicht“.

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