Kosten-Nutzen-Rechnung geht nicht auf
Haftstrafe wegen Schwarzfahren
Wer in Deutschland seine Geldstrafe nicht zahlt, kann im Gefängnis landen. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe hat in manchen Fällen ihre Berechtigung. Keine Frage: Schwarzfahren geht auf die Kosten der Allgemeinheit und muss auch weiterhin geahndet werden. Aber wie so oft geht es um Verhältnismäßi