Kosten-Nutzen-Rechnung geht nicht auf

Haftstrafe wegen Schwarzfahren

Wer in Deutschland seine Geldstrafe nicht zahlt, kann im Gefängnis landen. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe hat in manchen Fällen ihre Berechtigung. Keine Frage: Schwarzfahren geht auf die Kosten der Allgemeinheit und muss auch weiterhin geahndet werden. Aber wie so oft geht es um Verhältnismäßi

Mittwoch, 8. April 2026

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