Wer in Deutschland seine Geldstrafe nicht zahlt, kann im Gefängnis landen. Die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe hat in manchen Fällen ihre Berechtigung. Keine Frage: Schwarzfahren geht auf die Kosten der Allgemeinheit und muss auch weiterhin geahndet werden. Aber wie so oft geht es um Verhältnismäßigkeit, und die ist beim Fahren ohne Fahrschein nicht gegeben.
Jährlich kommen in Deutschland wegen Schwarzfahrens etwa 9000 Menschen in Haft. Das ist nicht nur aus sozialer, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht ineffizient. Bürokratischer Aufwand, Gerichtsverfahren und als letztes Mittel die Haftunterbringung – das alles kostet. Der Deutsche Anwaltverein geht von jährlich rund 200 Millionen Euro für den Steuerzahler aus. Andere Schätzungen berechnen 200 Euro pro Hafttag. Zur Erinnerung: Schwarzfahren wird anfänglich mit 60 Euro bestraft. Diese Kosten-Nutzen-Rechnung geht schlicht nicht auf. Hinzu kommt, dass solche Sanktionen vor allem sozial schwächer gestellte Menschen treffen. Für sie verschärft eine Haftstrafe ihre prekäre Situation, wenn sie so Job oder Wohnung verlieren. Und das kostet den Staat wieder.
Bei der Entkriminalisierung von Ticketsünden geht es also keineswegs darum, Schwarzfahren salonfähig zu machen oder illegales Handeln zu belohnen – Geldstrafen soll es ja weiterhin geben. Vielmehr geht es darum, Ressourcen im Haushalt und in der Justiz zu schonen.