Angespanntes Verhältnis: Nato-Chef Rutte (li.) mit Trump. © Vucci/dpa
München – Über die „New York Times“ brach vergangene Woche eine Welle von Spott herein. Der renommierten Zeitung war ein eklatanter Fehler unterlaufen: Eine ihrer Überschriften bezeichnete die Nato als „North American Treaty Organisation“ – also als nordamerikanischer statt nordatlantischer Bündnispakt.
Der Fehler provozierte zwar hämische Kommentare im Netz – doch ganz unverständlich ist er nicht. Wenn dieser Tage über die Nato gesprochen wird, geht es meist um die Rolle eines nordamerikanischen Landes: der USA. Sie sind das dominierende Mitglied des mächtigsten Militärbündnisses der Welt. Aber spätestens seit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump geraten alte transatlantische Gewissheiten ins Wanken. So drohte er gestern mit Sanktionen gegen Nato-Länder wie Spanien, gegen die er einen besonderen Groll hegt. Darum stellt sich die Frage: Was passiert, wenn die USA das Bündnis verlassen? Oder drastischer: Was, wenn die Nato zerbricht?
Die Antwort darauf ist vergleichsweise banal: Formal passiert erst einmal nichts. Die 32 Mitgliedstaaten sind an den Nordatlantikvertrag von 1949 gebunden. Selbst wenn alle Länder gleichzeitig austreten wollten, schreibt Artikel 13 eine Kündigungsfrist von einem Jahr vor. Nato-Staaten müssen ihren Austritt den USA melden, die diese Information als Verwahrer des Bündnisses an die übrigen Mitglieder weiterleiten. Und wenn die USA selbst austreten? Dafür gibt es kein klar geregeltes Verfahren. Vermutlich müssten sie ihren Austritt intern beim US-Außenministerium deklarieren.
Auch wenn das Bündnis formal noch ein Jahr bestehen würde, hätte ein Zerfall fatale außenpolitische Folgen. Das nukleare „Gleichgewicht des Schreckens“ zwischen Europa und Russland würde sich verschieben: Die Atomwaffen Frankreichs und Großbritanniens bilden nur ein begrenztes Gegengewicht zu den russischen. Dies könnte Kremlchef Wladimir Putin animieren, seinen Angriffskrieg von der Ukraine auf andere europäische Länder auszuweiten. Daher wird nun über den Aufbau einer europäischen Nuklearstreitmacht diskutiert. Der Chef der Europäischen Volkspartei (EVP), Manfred Weber, fordert „die europäische Atomwaffe“. Doch so einfach ist es nicht: Das Völkerrecht setzt zumindest der Bundesrepublik Grenzen. Im Zwei-plus-vier-Vertrag zur Wiedervereinigung verzichtete sie sowohl auf Herstellung und Besitz atomarer Waffen als auch auf die Verfügungsgewalt darüber.
Einfacher gestaltet es sich bei der Beistandsklausel. Sollte die Nato zerbrechen, könnte die EU diesen Aspekt zumindest teilweise kompensieren: Wenn ein EU-Land angegriffen wird, sind alle Mitgliedsländer zur Unterstützung verpflichtet. „Gegenseitiger Beistand ist im Rahmen der EU nicht optional, sondern eine Verpflichtung, die im Vertrag verankert ist – in Artikel 42 Absatz 7“, erklärte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Insgesamt ist die Klausel jedoch recht vage formuliert. Berichten aus Brüssel zufolge soll sie nun geschärft werden.
Ein Zerfall der Nato bleibt trotz allem unwahrscheinlich. Um das Bündnis zu verlassen, bräuchte Trump im US-Senat eine Zweidrittelmehrheit, die er wohl nicht erreichen würde. Zudem würde ein Austritt die US-Vormachtstellung schwächen. Dennoch wirkt das Bündnis fragiler als je zuvor. Am Mittwochabend nährte Trump diese Ängste: Vor einem Treffen mit Nato-Generalsekretär Mark Rutte erklärte er, dass auch ein möglicher Austritt der USA Thema sei. Danach richtete er drohende Worte an die Nato-Partner: „Die Nato war nicht da, als wir sie brauchten, und sie wird nicht da sein, wenn wir sie wieder brauchen. Denkt an Grönland, dieses große, schlecht geführte Stück Eis.“