Benkos Riesen-Villa zu verkaufen

von Redaktion

Riesen-Pletier Rene Benko bleibt in Haft.

Die pompöse Luxus-Villa von René Benko in Igls bei Innsbruck. © Johann Groder

München/Innsbruck – Er ist der wohl berühmteste Milliarden-Pleitier und unter anderem verantwortlich für riesige Bauruinen in der Münchner Innenstadt: Signa-Gründer René Benko (48). Wie mehrere österreichische Medien berichten, soll nun seine gigantische Villa in Igls bei Innsbruck verkauft werden – um die Forderungen seiner Gläubiger zu decken.

Die Luxus-Villa galt jahrelang als Hauptwohnsitz von Benko. Gesamtfläche: 6000 Quadratmeter. Benko soll dafür laut „Bild“ allein 765.000 Euro für Möbel, 400.000 für den Weinkeller und 600.000 Euro für ein Entertainmentsystem ausgegeben haben. Am außergewöhnlichsten aber ist die pompöse „Blaue Grotte“, die sich Benko in seine Villa einbauen ließ – angelehnt an die berühmte Grotte von Capri. Unmengen Kunstfelsen sollen dafür verbaut worden sein. Die Grotte allein soll eine Spannweite von 14 Metern haben, es gebe zwei riesige Wasserfälle sowie einen Licht-Simulator, der Wolkenhimmel, Sonnenauf- und -untergänge simuliert.

Wie kommt es nun zum möglichen Verkauf der Villa? Nach dem Konkurs von Benkos Laura-Privatstiftung sollen Insolvenzverwalter prüfen, wie die Vermögenswerte der Stiftung und deren Tochterfirmen, also nun auch die Traumvilla, verwertet werden können. Dass die Privatstiftung pleite ist, habe mit Benkos Geldgebern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten zu tun, berichtet der ORF. Sie wollten der Signa nur dann Geld leihen, wenn im Fall eines Konkurses auch die Laura-Stiftung für den Kredit gerade steht. Damit sei erstmals ein Zugriff auf Privatvermögen rund um die große Signa-Pleite möglich.

Indes muss Benko, wie österreichische Medien berichten, einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen: Der Oberste Gerichtshof Wien habe entschieden, dass er in U-Haft bleiben muss. Benkos Anwälte hatten eine Haftbeschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien eingebracht und die lange Haftdauer prüfen lassen. Dies war abgeschmettert worden. Nun folgte auch die Entscheidung des Höchstgerichts.

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