Enttäuscht: Lahav Shapira nach dem Urteil. © Grimm/epd
Berlin – Mehr als zwei Jahre nach dem brutalen Angriff auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira in Berlin erkennt ein Berufungsgericht keine antisemitisch motivierte Tat. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zweieinhalb Jahre Haft. Anders als die Vorinstanz habe das Gericht nicht festgestellt, „dass die Tat einen antisemitischen Hintergrund hat“, sagte Richterin Sinja Stachrowski.
In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen „antisemitischen Gewaltexzess“ gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Der 25-Jährige – ein früherer Kommilitone Shapiras – hatte die Gewalttat gestanden. Er bestritt jedoch eine antisemitische Motivation.
Shapira zeigte sich enttäuscht. „Ich bin genervt, es ist traurig“, sagte der 33-Jährige. „Welches Motiv soll es sonst gegeben haben?“ Aus seiner Sicht seien Beweise und Definitionen „umgedeutet“ worden. Er hoffe, dass die Staatsanwaltschaft Revision einlegt. Dann würde das Kammergericht den Fall prüfen. Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte, das Urteil sei zu akzeptieren.