Warken legt ihren Sparplan vor

von Redaktion

Reformsommer, erster Teil: Gesundheitsministerin stellt ihre Pläne vor. © Gollnow/dpa

München – Nina Warken lässt auf sich warten. Gleich zweimal. Bei ihrem mit Verspätung gestarteten Statement setzt sie auch noch den für Patienten wohl wichtigsten Aspekt an den Schluss ihrer Präsentation zur geplanten Gesundheitsreform. „Um das Defizit wirklich nachhaltig zu deckeln, müssen auch Versicherte und Arbeitgeber einen Beitrag leisten“, erklärt die Gesundheitsministerin, wohl wissend, dass dies der heikelste Tagesordnungspunkt ist. Doch wie soll dieser Beitrag der Bürger nun aussehen?

Der bereits viel diskutierte Vorschlag der Gesundheitskommission, die kostenlose Mitversicherung abzuschaffen, soll umgesetzt werden – in Teilen. Laut Warken würde sie „modifiziert“, aber „nicht abgeschafft“. Konkret heißt das: Ab 2028 sollen bislang beitragsfreie mitversicherte Ehepartner in die Krankenkassen einzahlen. Die Kosten sollen 3,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens des Hauptversicherten betragen. „Bei kleineren und mittleren Einkommen würde das dann weitaus niedrigere Beiträge bedeuten, als die in den vergangenen Wochen immer wieder spekuliert worden sind“, erklärt Warken. Bei einem beitragspflichtigen Bruttoeinkommen von 3500 Euro wären das 122,50 Euro im Monat. Zuletzt kursierte die Pauschale in Höhe von 225 Euro monatlich. Gleichzeitig will Warken aber auch Ausnahmen für Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren, pflegende Angehörige und Rentner durchbringen. Ausnahmen, die die Verhandlungen innerhalb der Koalition – vor allem mit der CSU – erleichtern und auch die Bürger beim Reformvorhaben mitnehmen sollen. Betroffene will man nicht völlig vor den Kopf stoßen.

Denn auch beim Eigenanteil für Medikamente sollen Patienten stärker zur Kasse gebeten werden. So will die Ministerin den Vorschlag der Kommission eins zu eins umsetzen. Und die schlägt vor, die Zuzahlung auf Arznei von mindestens 5 auf 7,50 Euro und von maximal 10 auf 15 Euro zu erhöhen. Die Experten haben dafür ein Einsparpotenzial von 1,9 Milliarden Euro im Jahr 2027 errechnet.

Gleichzeitig will Warken anlasslose Hautkrebsscreenings alle zwei Jahre und die Erstattung von Homöopathie als Kassenleistung abschaffen. Dass die Krankenkassen die Kosten bestimmter Maßnahmen übernehmen, soll nämlich mehr an ihren „nachweisbaren Nutzen“ geknüpft werden. Abstriche gibt es auch beim Krankengeld. Momentan zahlt die Krankenkasse dem Arbeitnehmer ab der siebten Krankheitswoche 70 Prozent des Bruttoeinkommens aus. Als Einsparungsmöglichkeit schlägt die Kommission ein Teilkrankengeld vor – also nur eine teilweise Krankschreibung, wie es andere Länder bereits machen.

Aber auch die Krankenkassen sollen den Gürtel enger schnallen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann würde am liebsten die über 90 Krankenkassen auf zehn eindampfen, wie er bei ntv sagt. Warken plädiert erst einmal dafür, Verwaltungsaufgaben zu begrenzen, Werbeausgaben zu halbieren. Die Vergütung für außertariflich Beschäftigte, also Führungskräfte bei den Kassen, soll begrenzt werden.

Und auch für Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser sollen Preise und Vergütungen künftig grundsätzlich an die Entwicklung der Einnahmen gekoppelt werden. „Wir können schlicht nicht mehr Geld ausgeben, als wir einnehmen“, mahnt Warken einmal mehr.

Für die Ministerin ist es der erste Stimmungstest. Bewusst geht sie nicht groß ins Detail, als sie das für sie „ausgewogene Paket“ vorstellt. Denn sie weiß, es wird noch „Auseinandersetzungen geben“. Bis zum 29. April hat Schwarz-Rot noch Zeit, das geschnürte Paket abzusegnen. Bis zur Sommerpause will die Koalition den ganzen Gesetzgebungsprozess abgeschlossen haben. Nicht nur der Reformdruck ist also groß, sondern auch der Zeitdruck.

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