Die Gefahr der Gleichmacherei

von Redaktion

Vor dem EU-Urteil zum Familiengeld

Vermutlich wird‘s ein Urteil für den Abfalleimer, und das nicht nur inhaltlich. Heute entscheidet der Europäische Gerichtshof über ein Detail von Bayerns Familiengeld – das zwischenzeitlich eh aus Geldmangel abgeschafft wurde. Die Richter werden die Welt wissen lassen, ob es eine Diskriminierung war, die Auszahlung für Kinder zu kürzen, die im Ausland leben. Zu befürchten ist, dass der EuGH genau das rügt.

Die Staatsregierung hat zuletzt vor Gerichten – in Bayern – ein, zwei unschöne Dämpfer bekommen; unter anderem für verweigerte Auskünfte an die Opposition. Das war voll verdient. Der Fall vor dem EuGH gehört nicht in diese Reihe. Denn nach gesundem Menschenverstand hat Bayern da genau richtig gehandelt. Natürlich müssen Leistungen, wenn sie schon ins Ausland fließen, wenigstens indexiert werden können – man muss sie an die Lebenshaltungskosten in Ländern wie Polen, Rumänien, Bulgarien anpassen. Differenzierung ist immer gerechter als blinde Gleichmacherei. Beim Familiengeld ging‘s um spezielle Konstruktionen und nicht um Riesensummen, aber um große Signalwirkung: Der Staat muss mehr tun, um den missbräuchlichen Abfluss von Sozialleistungen zu verhindern. Beim Kindergeld des Bundes und vor allem beim bandenmäßigen Missbrauch der Arbeitnehmer-Freizügigkeit mit Schein-Jobs geht es genau darum.

Um Letzteres müsste sich die EU kümmern. Tut es aber nicht. Dass die EU-Kommission stattdessen – eine Altlast aus der desaströsen ersten Amtszeit von der Leyens – Bayern wegen Diskriminierung verklagt hat, erzeugt auch bei begeisterten Europafreunden großes Unverständnis.

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