Lieb und teuer sind der Bundesregierung Beamte wie die der Bundespolizei. © Karmann/dpa
München – Das Klischee besagt, dass bei Beamten alles ein bisschen langsamer vorangeht, doch in diesem Fall widerspricht Volker Geyer energisch. Im Januar habe ihm der Bundesinnenminister angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Beamtenbesoldung vorzulegen. Nun habe er geliefert. Drei Monate für ein Gesetz, zumindest den Referentenentwurf, das ist für den Bundesvorsitzenden des Deutschen Beamtenbundes vorbildlich flott. „So geht seriöse Politik.“
Bis Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden, wird es noch dauern, doch die Richtung ist unstrittig. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Besoldung (Alimentation) von Beamten des Bundes deutlich anheben. Rückwirkend zum 1. April 2025 sollen „Dienst-, Anwärter- und Versorgungsbezüge“ um drei Prozent steigen, zum 1. Mai werden sie in einem zweiten Schritt neu festgesetzt. Laut dem Papier sollen sie „nominell nicht geringer ausfallen, als wären die Bezüge um 2,8 Prozent angehoben worden“. Allein für dieses Jahr wird der Bundeshaushalt mit zusätzlichen 3,39 Milliarden Euro belastet, nächstes Jahr werden es 3,52 Milliarden sein. Hinzu kommen rund 700 Millionen Euro für die rückwirkende Anhebung.
Deutlich über sieben Milliarden zusätzlich bis Ende 2027, während überall nach Sparpotenzial gesucht wird, doch der Handlungsbedarf ist auch groß. Das Ministerium argumentiert, in angespannten Zeiten mit einer multiplen Bedrohungslage sei ein „leistungsfähiger, effizienter Dienst“ wichtig. Zudem wolle man im Wettbewerb um Fachkräfte die „finanzielle Attraktivität der Bundesverwaltung verbessern“. Es gibt aber noch einen zweiten, ganz praktischen Grund.
Im Herbst 2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Besoldung zahlreicher Beamter des Landes Berlin über Jahre zu niedrig war. Konkret ging es um die Zeit von 2008 bis 2020. Bund und Länder sind verpflichtet, ihre Beamten angemessen zu bezahlen, das heißt: Selbst in den untersten Besoldungsstufen müssen sie mindestens 15 Prozent über dem sogenannten Grundsicherungsniveau liegen. Von den über 70 Klagen aus Berlin verhandelte das Bundesverfassungsgericht sieben Fälle in einem Pilotverfahren. Betroffen waren etwa eine Stadtobersekretärin und ein Steuerbeamter, es ging um bis zu vierstellige Summen pro Jahr. Auch Polizisten und Feuerwehrleute hatten geklagt.
Einzelne Bundesländer haben seit dem Richterspruch reagiert. Berlin und Baden-Württemberg strichen untere Besoldungsstufen und erhöhten Familienzuschläge. Nun wird der Bund ebenfalls aktiv.
Auch in Bayern rumort es. Im März kündigte der dortige Beamtenbund (BBB) eine Popularklage gegen die Staatsregierung an, um die Alimentation prüfen zu lassen. Bereits zuvor hatten rund 63.000 Beamte Widerspruch gegen ihre Besoldung eingelegt. Das Finanzministerium sieht hingegen keinen Handlungsbedarf, da die Regelung 2023 an verfassungsgerichtliche Vorgaben angepasst worden sei.
Der BBB moniert etwa Bayerns Abkehr vom sogenannten Alleinverdienerprinzip. Dieses sieht vor, dass ein Beamter so gut verdienen muss, dass er eine vierköpfige Familie angemessen versorgen kann. Mit Verweis auf gesellschaftliche Veränderungen hatten einige Länder, darunter der Freistaat, ihre Besoldungspraxis geändert. Sie gehen davon aus, dass auch Lebenspartner einen Beitrag zum Einkommen leisten.
Für Ärger unter den Staatsdienern sorgt auch der jüngste Sparkurs der Regierung. Zwei Tariferhöhungen für Beamte will Bayern erst mit sechs Monaten Verspätung vollziehen. 600 Millionen Euro sollen so eingespart werden. Viel Geld, aber auch viel Streitpotenzial.