München – Heckten AfD-Politiker und Rechtsextreme bei einem „Geheimtreffen“ die millionenfache Vertreibung deutscher Staatsbürger aus? Ein „Correctiv“-Bericht löste Anfang 2024 massive Proteste aus und beschäftigt seither auch die Gerichte. Das Landgericht Berlin II nennt den Kern der Berichterstattung nun „im Wesentlichen unwahr“.
Schon Mitte März hatten die Richter den Journalisten die Verwendung dreier Aussagen untersagt, nun liegt die Urteilsbegründung vor. Insbesondere geht es um folgende Text-Passage: „Es bleiben zurück: (…) Ein ‚Masterplan‘ zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen.“ Das Gericht sieht darin eine „mehrdeutige“ Aussage, die man als Tatsachenbehauptung verstehen könnte. Dies sei künftig zu unterlassen.
Andere Gerichte sahen das zuletzt aber anders: Das Landgericht Hamburg etwa hielt die Aussage für eine zulässige Wertung. Während die Anwälte der Klägerin, der Weilheimer AfD-Bundestagsabgeordneten Gerrit Huy, erklärten, die Journalisten seien als „manipulative Politaktivisten enttarnt“, betonte „Correctiv“, man habe nur „völkische Tarnbegriffe“ wie „Remigration“ enttarnt. Das Medienhaus legte Berufung ein.