Luxemburg/München – Formal ist es ein Rüffel für Deutschland aus Luxemburg: Das bayerische Familiengeld ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag und gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Konkrete Folgen dürfte das allerdings kaum haben, weil das Familiengeld ohnehin ausläuft (Az. C-642/24).
Ende 2024 kündigte die Staatsregierung an, es für neue Eltern abzuschaffen. Inzwischen wird es nur noch für Kinder gezahlt, die vor 2025 geboren wurden und höchstens 36 Monate alt sind. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Leistung kurz nach seinem Amtsantritt im Frühjahr 2018 gestartet, als die Kassen noch voll zu sein schienen.
Eltern mit Wohnsitz in Bayern wurde für das erste und zweite Kind monatlich je 250 Euro im zweiten und dritten Lebensjahr gezahlt, ab dem dritten Kind 300. Wenn das Kind in einem anderen EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten aufwuchs, waren die Leistungen aber niedriger – für Kinder in Bulgarien oder Rumänien etwa nur halb so hoch. 2024 klagte die Kommission. Sie vermutete verbotene Diskriminierung, weil EU-Bürger nicht gleich behandelt würden. Beim Familiengeld betraf die Indexierung nach offiziellen Angaben knapp 15 von 1000 Fällen.
Der EuGH bestätigte nun, dass pauschale Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kinds abhängig gemacht werden dürfen. Denn Arbeitnehmer aus diesen Staaten tragen in Bayern mit ihren Steuern/Sozialabgaben zur Finanzierung der Sozialpolitik bei, wie der Gerichtshof ausführte. Sie müssten ihnen unter gleichen Bedingungen zugutekommen.
Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) sagt, man respektiere das Urteil und ändere bei noch laufenden Fällen die Praxis. Sie findet es aber falsch: „Grundsätzlich halte ich es weiterhin für richtig, dass Leistungen in ihrer Höhe an das Lebenshaltungsniveau des Lebensmittelpunktes des Kindes angepasst werden.“ Der Bund solle sich nun auf EU-Ebene für eine Rechtsänderung einsetzen, gerade mit Blick auf das Kindergeld.CD/DPA