BR-Reform: Das will die Politik

von Redaktion

„Dann wird die Politik zum Programmdirektor“: Katja Wildermuth warnt vor Gesetzentwurf. © Klein/picture alliance

München – Der Ärger ist mit Händen zu greifen. „Wenn das Gesetz so käme, dann wird die Politik zum Programmdirektor“, sagt BR-Intendantin Katja Wildermuth unserer Zeitung. „Die Entscheidung über Programmschwerpunkte, Musikfarben und Redaktionszuschnitte sollte aber bei unabhängigen Journalisten und Sendern liegen, nicht beim Staat.“ BR-Rundfunkratschef Godehard Ruppert wird auch deutlich. „Da muss zum Schutz der grundgesetzlich garantierten Rundfunkfreiheit und Staatsferne nachgearbeitet werden.“

Auslöser ist ein geplanter Gesetzentwurf zur Reform des Bayerischen Rundfunks. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und die anderen Länderchefs wollen, dass die Öffentlich-Rechtlichen moderner und schlanker werden – und sparen. Es wird weniger Radio- und TV-Programme geben. Die Sender sollen mehr zusammenarbeiten und Doppelstrukturen abbauen. Für diese Reform muss auch Bayerns Rundfunkgesetz geändert werden, etwa mit Blick auf die Zahl der BR-Radioprogramme, künftig maximal sechs.

Die Staatsregierung will die Gesetzesänderung aber gleich für „weitergehende Reformen“ des BR nutzen, heißt es zur ersten Fassung des Gesetzentwurfs aus dem Kabinett. CSU-Chef Söder kritisierte immer wieder Strukturen und Kosten der viertgrößten ARD-Anstalt, bei der er einst selbst junger Journalist war. Künftig soll es eine „stärkere Fokussierung des gesetzlichen Auftrags“ geben.

Besonders umstritten sind drei Vorhaben. Erstens: eine neue Pflichtquote für den Info-Anteil im TV-Programm von 60 Prozent im Jahr. Ruppert sieht das kritisch, spricht von einem „Eingriff in die Programmautonomie“. Auch dürften andere Inhalte wie Kultur, Bildung und Unterhaltung nicht zurückgedrängt werden. CSU-Fraktionschef Klaus Holetschek kontert: „Damit der BR seinem Programmauftrag gerecht werden kann, halte ich es für richtig, dass der Schwerpunkt eindeutig auf Information liegt. 60 Prozent sind dafür ein angemessener Richtwert.“

Zweiter Streitpunkt: „Das Programm darf nicht darauf ausgerichtet sein, ein politisches oder gesellschaftliches Gestaltungsziel zu verfolgen, um konkrete Verhaltensänderungen oder politische Entscheidungen herbeizuführen“, so der Entwurf. Das geht Ruppert zu weit: „Auch Demokratieförderung und Erinnerungskultur sind ein politisches Gestaltungsziel. Das zu verbieten, wäre kontraproduktiv.“

Dritter Streitpunkt: Neu erwähnt wird, dass der BR-Chefredakteur „für die aktuelle und politische Berichterstattung im In- und Ausland“ zuständig ist. Kritiker sagen: Der BR müsse selbst entscheiden können, wer genau wofür den Hut aufhabe – und tatsächlich gibt es beim BR viele Leitungspositionen. Der Gesetzentwurf ziele auf Klärung, ist dagegen aus CSU-Reihen zu hören: Die Frage sei, wer im Zweifel Letztverantwortlicher sei.

Privatsender und Verlage begrüßen das neue Gesetz indes. Ihr Tenor: Mehr davon! Sie setzen hohe Erwartungen in mehr Zusammenarbeit, die dem BR nun per Gesetz verordnet wird. Sie fordern sogar zusätzlich, dass der Sender „auf den Aufbau eigener lokaler und regionaler Strukturen verzichtet“, wo Lokalradios vor Ort sind.

Bayerns Zeitungsverlage wollen, dass „Doppelstrukturen durch kluge Kooperationsmodelle aufgelöst werden“. Hauptgeschäftsführer Markus Rick: „Der BR könnte regionale Verlagsinhalte gegen Geld beziehen und so auch eigene Ressourcen sparen. Wir glauben, dass die Zeit dafür reif ist.“

Der Entwurf wird erst nach einem zweiten Durchgang im Ministerrat an den Landtag geleitet und veröffentlicht. Viele setzen auf Beratungsrunden statt Konfrontation. Grundsätzlich könnte auch geklagt werden. Ein Rundfunkratsmitglied sagt aber: „Am Ende würde das keinem helfen.“

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