Bürgergeld: Bayern hat niedrigste Quote

von Redaktion

In Gelsenkirchen ist die Quote am höchsten.

Berlin/München – Etwas mehr als fünf Millionen Menschen in Deutschland beziehen derzeit Bürgergeld. Die Inanspruchnahme der Sozialleistung unterscheidet sich nach Region allerdings deutlich. Das zeigen Daten der Bundesagentur für Arbeit, die unsere Zeitung ausgewertet hat (siehe Grafik). Der Freistaat Bayern schneidet dabei deutlich besser ab als alle anderen Bundesländer.

Am höchsten ist die Bürgergeldquote deutschlandweit in Gelsenkirchen. In der 265.000-Einwohner-Stadt in Nordrhein-Westfalen bezieht fast jeder vierte Mensch im erwerbsfähigen Alter Bürgergeld (22,6 Prozent). Die Zahlen überraschen nicht, schließlich ist Gelsenkirchen auch die Stadt mit der höchsten Arbeitslosenquote Deutschlands. Die Daten beziehen sich auf Dezember 2025, das sind die aktuellsten verfügbaren Werte.

Hoch ist die Bürgergeldquote auch in Bremerhaven, das zum Bundesland Bremen gezählt wird (19,9 Prozent), sowie in den NRW-Städten Essen (18,4), Dortmund (17,9), Herne (17,7) und Duisburg (17,3), gefolgt von Wilhelmshaven in Niedersachsen (16,9), Hagen in NRW (16,8), Bremen (15,3) und Pirmasens in Rheinland-Pfalz (15,2).

Am niedrigsten ist die Bürgergeldquote im mittelfränkischen Kreis Ansbach, wo sie nur bei 1,7 Prozent liegt, gefolgt von den Kreisen Unterallgäu in Schwaben (1,9) und Roth in Mittelfranken (2,0) und 31 weiteren Kreisen aus dem Freistaat. Erst auf Platz 34 folgt mit dem baden-württembergischen Biberach ein Ort außerhalb Bayerns.

Bayern hat damit auch die niedrigste Bürgergeldquote aller Bundesländer. Sie liegt im Freistaat bei 4,1 Prozent. Bundesweit ist sie mit 8,0 Prozent fast doppelt so hoch. Vergleichsweise niedrig ist die Quote auch im benachbarten Baden-Württemberg (5,3 Prozent) und in Rheinland-Pfalz (6,6). Unter dem Bundesschnitt liegen noch Thüringen (7,0), Brandenburg (7,1) sowie Hessen, Niedersachsen und Sachsen (je 7,9). Am höchsten ist die Quote in den Stadtstaaten Hamburg (11,7), Berlin (14,5) und Bremen (16,1) sowie in Nordrhein-Westfalen (10,5).

Zum 1. Juli wird das Bürgergeld durch die „neue Grundsicherung“ abgelöst. Für Sozialleistungsbezieher bedeutet die Umwandlung mehr Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen. Die schwarz-rote Bundesregierung will so mehr Menschen in Arbeit bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen verringern. So können Betroffenen Leistungen schneller gekürzt oder gestrichen werden, wenn sie Termine beim Jobcenter verpassen.

De facto hatte es aber schon zuletzt mehr Sanktionen gegeben. Zudem ist die Gruppe der in der Debatte oftmals plakativ „Totalverweigerer“ Genannten in der Realität deutlich geringer als von der Regierung teils suggeriert.ANDREAS SCHMID

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