Berlin – Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus“, heißt es aus dem Innenministerium. Eine neue Besoldungstabelle sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B10 ein monatliches Grundgehalt von 16.530,96 Euro vor, zunächst waren 17.946,70 Euro vorgesehen. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen als geplant.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung in Berlin. Die sei von 2008 bis 2020 zu niedrig ausgefallen, urteilten die Richter 2025. Gemeint waren vor allem Beamte der Besoldungsgruppe A, etwa Polizisten und Feuerwehrleute.
Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) betont, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder nicht profitieren. Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler „war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt“.DPA