IN KÜRZE

von Redaktion

Wahlkreisänderung setzt Trump unter Druck

Washington – Schlappe für US-Präsident Donald Trump: Die Bürger im Bundesstaat Virginia haben am Dienstag per Referendum für einen Neuzuschnitt der Wahlkreise gestimmt. Vor den wichtigen Zwischenwahlen im November setzt das Trumps Republikaner unter Druck. Denn ihre Mehrheit im Repräsentantenhaus in Washington ist ohnehin knapp, der Neuzuschnitt könnte den Demokraten vier zusätzliche Sitze einbringen. Der Wahlkreiszuschnitt ist umstritten, aber bei beiden Parteien eine gängige Praxis.

Ex-FDP-Chef Lindner will zu Parteitag kommen

Berlin – Der ehemalige FDP-Vorsitzende Christian Lindner will als Gast am FDP-Bundesparteitag Ende Mai teilnehmen, auf dem ein Nachfolger des amtierenden Vorsitzenden Christian Dürr gewählt werden soll. „Ja, als Gast komme ich natürlich“, sagte Lindner der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Allerdings ließ er sich keine Präferenz für einen der zwei Kandidaten Wolfgang Kubicki oder Henning Höne entlocken. „Ich fände es nicht richtig, wenn ich mich in solche Fragen öffentlich einschalten würde. Im Ergebnis braucht es beide.“

Erdogan lässt weitere Oppositionelle verhaften

Istanbul – In der Türkei sind zahlreiche weitere Politiker der größten Oppositionspartei CHP verhaftet worden. Gegen den Bürgermeister des Istanbuler Bezirks Atasehir, Onursal Adigüzel, und 18 weitere Personen sei unter anderem wegen Bestechungsvorwürfen Haftbefehl erlassen worden, berichtete die Nachrichtenagentur Anadolu. Insgesamt sitzen nun 21 CHP-Bürgermeister in U-Haft. Präsident Recep Tayyip Erdogan wird vorgeworfen, sich politischer Gegner zu entledigen.

Moskau stoppt Öl aus Kasachstan

Moskau/Berlin – Russland stoppt ab Mai die Durchleitung von Öl aus Kasachstan durch die „Druschba“-Pipeline zur PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Moskau verwies auf „technische“ Gründe. Die PCK ist entscheidend für die Versorgung Berlins und Brandenburgs mit Kraftstoff. Die Bundesregierung sieht dennoch nicht die Gefahr von Versorgungsengpässen. Aus Moskau hieß es, das Öl werde „auf andere verfügbare Logistikwege umgeleitet“.

Syrischer Straftäter: Weg für Abschiebung frei

Karlsruhe – Ein wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verurteilter Syrer ist mit der Klage gegen seine Abschiebung gescheitert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe stellte ein „besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ fest. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Auch ist eine Abschiebung derzeit nicht möglich: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge müsste erst das Abschiebeverbot für Syrien widerrufen. Das zeichnet sich laut Gericht ab.

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