Neuer Anlauf bei IP-Adressenspeicherung

von Redaktion

Berlin – Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder Hackerangriffe auf Unternehmen: Im Internet haben es Straftäter oft leicht, ihre Spuren zu verwischen. Das Bundeskabinett hat deshalb einen neuen Anlauf für die seit Jahrzehnten umstrittene Speicherung von IP-Adressen beschlossen. Die Regierung will damit Internet-Anbieter verpflichten, Geräteadressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern.

„Zu viele Straftaten bleiben unaufgeklärt, weil entscheidende Spuren wie IP-Adressen fehlen“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie seien bei diesen Straftaten „oft der einzige Ansatzpunkt für Ermittlungen“.

Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung gab es schon mehrfach in Deutschland. Sie wurde immer wieder von Gerichten für unzulässig erklärt. Geplant sei nun eine „minimalinvasive Lösung“, die sich eng an die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesverfassungsgerichts halte, sagte Hubig. Sie wahre „die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit“. Der „große Unterschied“ sei, dass „keine Bildung von digitalen Bewegungsprofilen“ erlaubt sei.

IP-Adressen dienen dazu, Geräte wie Smartphones oder PCs zu identifizieren. Sie werden nur vorübergehend vergeben, Internet-Anbieter speichern sie nach aktuellem Stand oft nur für wenige Tage. Daher laufen viele Abfragen der Ermittlungsbehörden bisher ins Leere.

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