Karlsruhe – Im Dauerstreit über ein Buch über den verstorbenen früheren Bundeskanzler Helmut Kohl hat dessen Witwe vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eine teilweise Niederlage erlitten. Der Autor muss nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte, wie der BGH jetzt entschied. Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot umstrittener Passagen wird aber noch einmal verhandelt. Das 2014 erschienene Werk „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Schwan zeichnete 630 Stunden Unterhaltungen mit Kohl auf. Sie sollten zur Abfassung der Kohl-Memoiren dienen. 2009 kündigte der Altkanzler nach einem Streit die Zusammenarbeit. Das Buch von 2014 wurde zum Bestseller. Darin wurde Kohl mit drastischen angeblichen Äußerungen über Weggefährten zitiert. Im April 2017 verbot das Landgericht Köln den Autoren, die Zitate zu verbreiten, und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zu. Zwei Monate später starb Kohl. Seine Witwe klagte erneut.