Zahl neuer Asylanträge sinkt drastisch

von Redaktion

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. © Fassbender/AFP

München – Die Zahl der Asylerstanträge in Deutschland ist im April auf den niedrigsten Monatswert seit fast sechs Jahren gefallen. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) wurden 6144 Anträge gestellt, gegenüber 2025 (9108) ein Minus von rund 33 Prozent. Der Aprilwert ist der tiefste seit Juni 2020, als es aufgrund der Corona-Beschränkungen nur geringe Fluchtbewegungen gab. Klammert man die Pandemie aus, ist es sogar die geringste Zahl seit 2013.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht die Entwicklung als Beleg für den Erfolg der verschärften Migrationspolitik. „Unsere Migrationswende wirkt“, sagte er unserer Zeitung. „Wir setzen unseren Weg von Kontrolle, Kurs und klarer Kante konsequent fort und sorgen dafür, dass mit dem neuen Migrationspakt in Europa die Zahlen weiter zurückgehen.“

Gesunken ist im ersten Quartal indes auch die Zahl der Abschiebungen von Ausreisepflichtigen. Laut einer Auskunft der Bundesregierung wurden 4807 Menschen in ihr Herkunftsland zurückgeführt oder in ein EU-Land gebracht, das für ihr Asylverfahren verantwortlich ist. Vor einem Jahr waren es noch 6515. Hauptzielland war die Türkei mit 601 Abgeschobenen, gefolgt von Georgien (266) und Nordmazedonien (230).

Was auffällt: Nach Spanien und Frankreich wurden weniger Menschen überstellt. Für Spanien waren es 192 Abgeschobene (Vorjahresquartal: 325), nach Frankreich gingen 174 Abschiebungen (333). Einen direkten Zusammenhang zwischen der seit rund eineinhalb Jahren sinkenden Zahl von unerlaubten Einreisen und Asylerstanträgen sieht man insgesamt bisher nicht. Denn das Bamf nutzt die durch den Rückgang der Antragszahlen freigewordenen Kapazitäten, um Altfälle zu bearbeiten, die im Falle einer Ablehnung des Schutzersuchens teils eine Abschiebung nach sich ziehen können.

Bei den sogenannten Dublin-Überstellungen in EU-Staaten wie Frankreich oder Spanien ist ein Zusammenhang jedoch zu vermuten. Denn nach den geltenden Dublin-Regeln ist eine Überstellung in einen anderen EU-Staat nur innerhalb einer bestimmten Frist möglich. Verstreicht diese, überträgt sich die Verantwortung für das Asylverfahren auf den Staat, in dem sich der Antragsteller aufhält. Das Bamf ist daher vor allem bei EU-Zielstaaten, die bei der Rücknahme kooperieren, bemüht, diese Fälle rasch zu bearbeiten.

Ein weiterer Faktor dürfte der Iran-Krieg sein. Zahlreiche Flugverbindungen sind gestrichen worden, was die Möglichkeit von Abschiebungen per Linienflug einschränkt. Auch Abschiebungen per Sammelcharter zu organisieren, ist durch das Kriegsgeschehen für bestimmte Zielregionen schwieriger geworden.MB/DPA

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