Drei Wege zu einer höheren Rente

von Redaktion

Die Rente in Deutschland ist stabil, aber Schieflagen in der Finanzierung drohen. © Jan Woitas/dpa

München – Viele Deutsche bekommen ein mulmiges Gefühl, wenn sie ihre Rentenbescheide öffnen. 82 Prozent der Erwerbstätigen glauben laut einer Umfrage des Instituts Civey nicht, dass ihre Rente im Alter den Lebensstandard sichern wird. Seit Jahren raten Politiker und Experten deshalb zur privaten oder betrieblichen Vorsorge. Doch es gibt weniger bekannte Stellschrauben im System selbst: freiwillige Einzahlungen oder Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unterscheidet drei Wege.

Freiwillige Beiträge: Diese Möglichkeit besteht nur für Personen, die aktuell nicht in der DRV pflichtversichert sind. Sie können damit ihren Rentenanspruch erhöhen. Wie sich das auswirkt, rechnet die DRV an einem Beispiel vor: Eine 60-Jährige, die 25 Jahre lang pflichtversichert war und heute selbstständig arbeitet, zahlt ein Jahr lang monatlich 805,13 Euro ein. Das erhöht ihre spätere Rente vor Abzug von Krankenversicherung und Steuern um 40,70 Euro im Monat. Künftige Rentenanpassungen führen dazu, dass die monatliche Auszahlung entsprechend steigt.

Auch die Mindestversicherungszeit für eine Altersrente kann mit freiwilligen Beiträgen erfüllt werden. Hier liefert die DRV das Beispiel einer 60-Jährigen, die aktuell nicht in die gesetzliche Kasse einzahlt, aber durch Teilzeitarbeit und Kindererziehung 33 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten gesammelt hat. Wenn sie zum frühestmöglichen Zeitpunkt – mit 63 Jahren und Abschlägen – in Rente gehen will, muss sie zwei Jahre lang den Mindestbeitrag von derzeit 112,16 Euro monatlich einzahlen. Der Höchstbeitrag liegt bei 1571,70 Euro.

Das Online-Werkzeug der DRV berechnet für unterschiedliche freiwillige Beitragshöhen das mögliche Renten-Plus: ihre-vorsorge.de/rechner/freiwillige-rentenversicherung.

Ausgleich einer Rentenminderung: Wer sich vor dem 67. Lebensjahr in den Ruhestand verabschiedet, muss bei der Rente mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat rechnen. Ab dem 50. Lebensjahr können Pflichtversicherte diese drohende Rentenminderung jedoch mit Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Bei einer Teilzahlung ändert sich der Betrag in Zukunft möglicherweise. Die Einmalzahlung steht hingegen fest – dürfte allerdings teuer werden. Um eine Rentenminderung von lediglich 259 Euro monatlich auszugleichen, braucht es mehr als 71.700 Euro.

DRV-Experte Nico Höxbroe erklärt, diese Ausgleichszahlung könne sich der Durchschnittsdeutsche nicht leisten. Grundsätzlich gelte für die Ausgleichszahlungen: „Nach 19 Jahren hat man das Geld wieder raus.“ Angesichts der steigenden Lebenserwartung könnte sich diese Sonderzahlung also künftig für immer mehr Menschen lohnen.

Nachzahlung von Ausbildungszeiten: Wichtig ist hierbei, die Frist nicht zu versäumen: Der Antrag muss unbedingt vor Vollendung des 45. Lebensjahres bei der DRV eingehen.

Nachzahlungen sind für Zeiten des Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs sowie für die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr möglich, erklärt Höxbroe. Versicherte können außerdem Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, die nach dem 17. Geburtstag insgesamt mehr als acht Jahre gedauert haben – also auch über den 25. Geburtstag hinaus. Gleiches gilt für Zeiten der Immatrikulation nach Abschluss eines Studiums. Für Zeiten, die bereits mit Beiträgen belegt sind, ist eine nachträgliche Zahlung freiwilliger Beiträge hingegen nicht möglich.

Sowohl freiwillige Beiträge zur Rentenkasse als auch Sonderzahlungen sind steuerlich absetzbar. Im Jahr 2026 liegt der Höchstbetrag für Verheiratete bei 61.652 Euro jährlich, für Ledige bei 30.826 Euro. Wer dem Ruhestand finanziell abgesichert entgegensehen möchte, sollte sich frühzeitig über seine Optionen informieren. Die DRV empfiehlt grundsätzlich, zur Mitte des Erwerbslebens einen Kassensturz zu machen.

Artikel 1 von 11