Berlin – Im vergangenen Jahr haben 985 Menschen in Deutschland nach ihrem Tod Organe gespendet. Ein Höchststand an Organspenden seit 2012, wie das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert. Und doch: Ende 2025 warteten rund 8200 Menschen in Deutschland auf ein Spenderorgan. Eine Gruppe von Abgeordneten möchte dieses Ungleichgewicht nun durch eine Reform der Organspende ändern, ähnliche Vorstöße gab es bereits 2020. Am Donnerstag stellte sie einen Gesetzentwurf vor, der zu mehr Organspenden führen solle.
Das gilt derzeit: Seit 1997 gilt in Deutschland das Transplantationsgesetz. Es regelt unter anderem, wie Organe entnommen, vermittelt und übertragen werden können. Ziel des Gesetzes ist, „die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern“. Seit der Verabschiedung gilt die sogenannte erweiterte Zustimmungslösung: Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten zugestimmt hat. Nahe Angehörige können ebenfalls über eine Organspende entscheiden, wenn die verstorbene Person ihre Bereitschaft nicht erklärt hat.
Die sogenannte Entscheidungslösung brachte der Bundestag 2012 auf den Weg. Sie baut auf der Zustimmungslösung auf, wie das BIÖG erläutert. Seitdem bekommen Krankenversicherte ab 16 Jahren regelmäßig Informationen zur Organspende zugeschickt. Außerdem werden sie aufgefordert, den mitgeschickten Spenderausweis auszufüllen. Auf dem orangen Organspendeausweis im Scheckkartenformat können Bürger der Organspende zustimmen, sie auf bestimmte Organe eingrenzen, sie ablehnen oder die Entscheidung auf Angehörige übertragen. Eine Pflicht, sich zu entscheiden, gibt es nicht.
Die Alternativen: Diese Entscheidungslösung gilt lediglich in Deutschland. Die meisten Länder setzen laut BIÖG auf die sogenannte Widerspruchslösung: Wenn Menschen zu Lebzeiten (oder in einigen Ländern ihre Angehörigen nach dem Tod) nicht ausdrücklich widersprechen, können Organe nach dem Tod entnommen werden.
In der Vergangenheit wurde eine mögliche Einführung der Widerspruchslösung auch in Deutschland diskutiert. 2020 stimmte der Bundestag dagegen, 2025 sprach sich der Bundesrat dafür aus. Nun entflammt die Debatte neu: Die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke) planen, die Widerspruchslösung in Deutschland einzuführen, um mehr Organspender zu erreichen. Bisherige Maßnahmen hätten unzureichend gezogen, sagen die Initiatoren. Beispielsweise das Online-Register, sagte Connemann, hätten „nicht einmal 600.000 Menschen“ verwendet.
„Der eigene Wille ist am besten mit einem Ja zu hinterlegen. Wenn er aber nicht hinterlegt wird, gehen wir davon aus, dass das Schweigen an dieser Stelle eine Zustimmung ist“, sagte Connemann. Die Organspende bleibe freiwillig.
Das sagen die Kritiker: Abgeordnete mehrerer Fraktionen halten die Widerspruchslösung für einen Eingriff in die Grundrechte – das Recht auf Selbstbestimmung gehe über den Tod hinaus. Mehr Organspender sollen durch bessere Aufklärung und Dokumentation erreicht werden.(MIT DPA/KNA)LILLI SCHAULE