Scheidung: Wird das Trennungsjahr gelockert?

von Redaktion

Berlin – Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drängt auf eine Änderung im Scheidungsrecht. „Ich will, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden muss“, sagte Hubig in einem Interview der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar.

Hubig plant zudem einen weiteren Gesetzentwurf, der besser vor Gewalt schützen soll. Danach sollen von Gewalt betroffene Frauen bei familiengerichtlichen Verfahren den Ort für ein Gerichtsverfahren wählen können und auch den früheren Aufenthaltsort des Kindes festlegen können.

Es bestehe bei betroffenen Frauen die Sorge, dass ansonsten bei Gerichtsverfahren der Wohnort vom Ex-Partner aufgespürt werden könne. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle sie in Kürze vorlegen. Zudem solle klarer geregelt werden, dass „Familiengerichte bei Anhaltspunkten für häusliche Gewalt genau hinschauen, nachfragen und geeignete Schritte anordnen müssen“. Auch sollen die Gerichte in diesen Fällen nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen.

Hubig kann sich auch eine „Nur-Ja-heißt-Ja“-Regelung im Sexualstrafrecht vorstellen. Aus ihrer Sicht gebe es gute Gründe dafür, das ausdrücklich im Gesetz zu regeln, sagte sie. Nur wenn alle Beteiligten einwilligten, seien sexuelle Handlungen einvernehmlich und nicht strafbar. Der Bundestag hatte im April ohne Abstimmung darüber debattiert. Die Regelung „Nein heißt Nein“ trat im Sexualstrafrecht vor zehn Jahren in Kraft.

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