Wohnungsbau hat künftig Vorrang

von Redaktion

Berlin – Wer einen Wohnblock oder ein eigenes Häuschen bauen will, soll künftig schneller ans Ziel kommen. Das Bundeskabinett hat ein neues Baugesetzbuch auf den Weg gebracht, das die kommunale Planung beschleunigen und Wohnungsbau in Gebieten mit Knappheit bevorzugen soll. Verfahren sollen digitalisiert, verkürzt und durchsichtiger werden. Zudem sollen Kommunen neue Hebel gegen sogenannte Schrottimmobilien bekommen und sie bei „extremem Missbrauch“ sogar enteignen können.

Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) verwies bei der Vorstellung der Novelle auf die zuletzt schwachen Zahlen beim Wohnungsbau. 2025 waren nur noch knapp 207.000 Einheiten fertiggestellt worden. Dies sei „ein Arbeitsauftrag“, auch wenn Krisen und Kriege die Lage verschärft hätten, sagte die SPD-Politikerin. „Angesichts dieser Lage dürfen wir nicht in Schockstarre verfallen, wir müssen die Dinge anpacken, die wir beeinflussen können.“

Die Baugesetzgebung sei dabei ein zentraler Hebel, sagte Hubertz. Der Entwurf geht nun ins Parlament und soll laut Hubertz möglichst zu Jahresbeginn 2027 in Kraft treten. Das Baugesetzbuch regelt, wo und wie gebaut werden darf und wie Nutzungskonflikte aufgelöst werden – zum Beispiel, wenn sich Wohnungsbau, der Ausbau von Straßen oder der Schutz von Grünflächen in die Quere kommen.

An vielen Stellen seien Regelungen aber zu kompliziert und zu langsam. Künftig soll die Bauleitplanung in zwei Jahren abgeschlossen werden können – heute dauert das oft fünf, manchmal 15 Jahre. Außerdem soll die Umweltprüfung schneller werden. Neu ist, dass Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt ein „überragendes öffentliches Interesse“ für den Wohnungsbau erklären können.

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